Die Kommission leitet die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte ein. Diese Konsultation ist eine Folgemaßnahme zur legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments von Februar 2023, in der die Überarbeitung der Richtlinie gefordert wurde. Im Einklang mit Präsidentin von der Leyens politischen Leitlinien ist die Kommission entschlossen, als Reaktion auf derartige Entschließungen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen. Europäische Betriebsräte fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen große multinationale Unternehmen konfrontiert sind, und die Einbeziehung der Beschäftigten in den Entscheidungsprozess; ihr Ziel ist es, einen Austausch über mögliche Lösungen zu ermöglichen, die Umsetzung dieser Lösungen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten strategischer Beschlüsse der Arbeitgeber zu verbessern. Die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten vor, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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