Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. März 2023 gegenüber der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation. Diese hatte eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation ergeben. Das Unternehmen muss die Mängel fristgebunden beseitigen. Die Anordnungen sind seit dem 4. Mai 2023 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 319 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin kann bei Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die gemäß Solvency II beaufsichtigt werden, einen Kapitalaufschlag nach § 301 (1) Nr. 3 VAG festsetzen. Dieser wird auf die Solvabilitätskapitalanforderung aufgeschlagen. Und zwar dann, wenn Risiken, die sich aus Mängeln in der Geschäftsorganisation ergeben, nicht angemessen abgedeckt werden.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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