Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben am 21. Juni 2022 im Trilog eine Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) erzielt. Der Kompromisstext wurde am 30. Juni 2022 veröffentlicht. Die BaFin, die Finanzunternehmen bei der Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung (Regulation (EU) 2019/2088) beaufsichtigt, begrüßt diese Einigung. Die EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet unter anderem Finanzunternehmen, Angaben zur Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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