Die Europäische Kommission hat die Änderung einer deutschen Förderregelung für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung, die an eine kürzlich erfolgte Änderung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) angepasst wurde, trägt zur Verwirklichung der energie- und umweltpolitischen Ziele Deutschlands und der im europäischen Grünen Deal verankerten strategischen Ziele der EU bei. Deutschland hat bei der Kommission die geplante Verlängerung und Änderung seiner Förderregelung für erneuerbare Energie angemeldet, durch die die derzeitige Förderung auf der Grundlage der EEG-2021-Regelung größtenteils ersetzt wird. Die im April 2021 (SA.57779) von der Kommission genehmigte EEG-2021-Regelung war bereits im Dezember 2021 (SA.64376) und im September 2022 (SA.102303) geändert worden. Nun gilt sie bis Ende 2026. Die EEG-2023-Förderregelung mit einer Gesamtmittelausstattung von 28 Mrd. EUR zielt darauf ab, den Anteil des erneuerbaren Stroms bis zum Jahr 2030 auf 80 % auszubauen, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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