Der Deutsche Derivate Verband (DDV) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) empfehlen ihren Mitgliedern Grundsätze für die Emission von „bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen“ zum Vertrieb an Privatkunden. Damit tragen die Verbände den Anlegerschutzbedenken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Rechnung. Diese hatte am 28. Juli 2016 den Entwurf einer Allgemeinverfügung zum Verbot von Bonitätsanleihen vorgelegt.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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