Ein Bußgeldverfahren kann einvernehmlich durch eine Verständigung abgeschlossen werden (sog. Settlement). Hierfür ist insbesondere Voraussetzung, dass der Betroffene bzw. die Nebenbeteiligte die Tat tatsächlich begangen hat und eingesteht. Ein Settlement bewirkt zum einen regelmäßig eine Beschleunigung und Verkürzung der grundsätzlich ermittlungs- und ressourcenaufwendigen Bußgeldverfahren, zum anderen führt es insbesondere zu einer Minderung der (durch die BaFin festzusetzenden) Geldbuße zugunsten des Betroffenen. Aus Sicht der Wertpapieraufsicht der BaFin spricht für ein Settlement die Verringerung der Verfahrensdauer, wobei insbesondere Aspekte der Prozessökonomie im Vordergrund stehen. Für den Betroffenen bzw. die Nebenbeteiligte eines Bußgeldverfahrens kann eine Verständigung ebenfalls vorteilhaft sein: Eine längere Verfahrensdauer bleibt erspart, und der Ausgang des Verfahrens ist sicher bekannt. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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