Bußgeldverfahren BaFin – immer öfter Settlement-Verfahren

16 August 2019
Datenbank

Ein Bußgeldverfahren kann einvernehmlich durch eine Verständigung abgeschlossen werden (sog. Settlement). Hierfür ist insbesondere Voraussetzung, dass der Betroffene bzw. die Nebenbeteiligte die Tat tatsächlich begangen hat und eingesteht. Ein Settlement bewirkt zum einen regelmäßig eine Beschleunigung und Verkürzung der grundsätzlich ermittlungs- und ressourcenaufwendigen Bußgeldverfahren, zum anderen führt es insbesondere zu einer Minderung der (durch die BaFin festzusetzenden) Geldbuße zugunsten des Betroffenen. Aus Sicht der Wertpapieraufsicht der BaFin spricht für ein Settlement die Verringerung der Verfahrensdauer, wobei insbesondere Aspekte der Prozessökonomie im Vordergrund stehen. Für den Betroffenen bzw. die Nebenbeteiligte eines Bußgeldverfahrens kann eine Verständigung ebenfalls vorteilhaft sein: Eine längere Verfahrensdauer bleibt erspart, und der Ausgang des Verfahrens ist sicher bekannt. Mehr…

Whitepaper

Tagetik

How banks can reduce the burden of regulatory reporting

16 August 2019

Industry’s financial reporting in relation to compliance to regulators to is not easy. Research shows that compliance costs have increased more than average in the financial sector in comparison to the cost of compliance for the non-financial sector. All the more reason to use good software automation tools in this case. Specialized software for the Financial Services Industry is in fact the key to implementation costs, maintenance costs and the cost of human resources and last but not least to reduce residual risk. That software must of course demands. Which require and how it can best be addressed in practice the English-speaking white paper from Ventana Research, which can be downloaded free of charge.

Zu ihrem Glück gezwungen

08 August 2019
Datenbank

Maryam-Danes-Kajouri

Die PSD2-Richtlinie kann für Finanzinstitute zu einem Wachstumstreiber werden – wenn sie sich schnell genug bewegen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive). Sie hat das alleinige Zugriffsrecht der Banken auf die Kontodaten ihrer Kunden beendet und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Was für etablierte Finanzinstitute zunächst wie eine Gängelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als große Chance, für ihre Kunden wichtiger zu werden als je zuvor.
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POSTAL BANK kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

08 August 2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Exash Exppress Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden. Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale.
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Finanzielle Differenzkontrakte weiterhin begrenzt

08 August 2019

Finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) dürfen in Deutschland auch künftig nur eingeschränkt an Kleinanleger vermarktet, vertrieben und verkauft werden. Eine Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt fest, dass Kontrakte mit einer Nachschusspflicht verboten bleiben. Die deutsche Aufsicht gibt darüber hinaus maximal zulässige Hebel, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweise vor. Die BaFin greift damit erneut die erheblichen Anlegerschutzbedenken auf, die sie bereits bei ihrem ersten Verbot von CFD mit Nachschusspflicht im Mai 2017 geäußert hatte. Insbesondere bei diesen Differenzkontrakten sieht die BaFin ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger.
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Tagesschau, Focus – alle berichten über die Zerschlagung des Cybercrime-Netzwerks

08 August 2019
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Jahrelange Arbeit und Recherche und mit Hilfe von Fintelegram, Elfriede Sixt und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, sowie Staatsanwaltschaften in Österreich und Bulgarien kommt jetzt richtig Fahrt in die Zerschlagung der Netzwerke zahlreicher korrupter Online Broker, die in der EU bis jetzt praktisch unbehelligt tausende Kleinanleger betrogen haben. Der folgende Artikel stammt von Fintelegram: “Der Fall Lenhoff – die deutsche Tagesschau berichtet über die unglaublichen Dimensionen des Cybercrime-Netzwerkes.” Die Geschichte rund um den Deutschen Uwe Lenhoff, seine börsennotierte Veltyco Group PLC und der damit von den Behörden in Zusammenhang stehende kriminelle Organisation wird beinahe täglich größer. Bekanntlich ist Lenhoff laut den europäischen für den Betrieb von illegalen und betrügerischen Broker-Plattformen verantwortlich. Tausende Kleinanleger sollen dabei Millionen verloren haben. In das Netzwerk von Lenhoff und Veltyco fallen berüchtigte Seiten wie Option888, Xmarkets, TradoVest, ZoomTrader oder LottoPalace. Mehr…

Reform der EBA, ESMA und EIOPA

21 Juni 2019
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Die BaFin berichtet auf ihrer Webseite über die Reform der EU Finanzaufsicht: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. März 2019 überraschend auf eine Reform des europäischen Systems der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors – ESFS) geeinigt. Die seit 2017 diskutierten Vorschläge des ESA-Reviews (siehe Infokasten) könnten damit schon 2020 Realität werden. Danach sah es lange nicht aus: Zunächst lagen die Vorstellungen von Parlament und Rat weit auseinander. Die von beiden Seiten im Januar und Februar dieses Jahres vorgelegten Änderungsvorschläge zu dem Gesetzespaket der EU-Kommission wichen in wesentlichen Punkten deutlich voneinander ab.
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Video-Ident-Verfahren: Vorsicht !

20 Juni 2019
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Manche Kreditinstitute bieten zur Identifizierung der Kunden bei einer Kontoeröffnung ein sog. „Video-Ident-Verfahren“ an, damit sie nicht in eine Filiale kommen oder an einem Post-Ident-Verfahren teilnehmen müssen. Bei einem Video-Ident-Verfahren identifizieren sich die Kunden über einen Videoanruf über das Internet bzw. eine App auf dem Smartphone gegenüber dem Kreditinstitut oder einem von ihm beauftragten Unternehmen. Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen die Kunden z.B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten.

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Deutsche Bank geht gegen Geldwäsche vor

18 Juni 2019

Wie Finnews aus der Schweiz berichtet: Der Deutschen Bank werden von verschiedenen Seiten Verfehlungen bei der Bekämpfung von Geldwäscherei vorgeworfen. Nun trifft das Institut Massnahmen, die für Kunden unerfreulich enden könnten.  Die Deutsche Bank hatte in den letzten Jahren neben strategischen Herausforderungen auch immer wieder mit juristischen Problemen zu kämpfen. Das Institut aus Frankfurt wurde letztes Jahr von der Polizei durchsucht, es soll Russen bei der Geldwäscherei geholfen und interne Warnungen zu Konten von US-Präsident Donald Trump ignoriert haben.

Als Teil der routinemässigen Vorkehrungen gegen solche Probleme hat die Deutsche Bank nun knapp 1’000 Kunden ein Ultimatum gestellt: Diese müssen in den nächsten  Wochen die Information vervollständigen, welche das Institut über sie hat, ansonsten stehen gewisse Dienstleistungen nicht länger zur Verfügung, wie die britische Zeitung Financial Times (Artikel bezahlpflichtig) berichtete. 

Die Bank bestätigte gegenüber der Zeitung, dass diese «standardisierten Mitteilungen» verschickt wurden, zum Teil an Grosskonzerne. Liegen die verlangten Informationen bis Ende Juni nicht vor, können diese Firmen mit dem Bereich Trust and Agency Services keine Verträge mehr abschliessen.

Auch in der Schweiz waren vor Kurzem Unternehmen vom Durchgreifen der Deutschen Bank gegen Geldwäscherei betroffen. Wie die schweizer finnews berichtete, kann die Zürcher Incore Bank nicht länger auf die Deutsche Grossbank für ihre Dollar-Geschäfte zählen.

Claudia Zimmermann

Claudia Zimmermann

Wirecard – Zahlungsdienstleister im Visier

05 Juni 2019

Wir haben bei Risk & Compliance Platform Europe schon öfter über den Zahlungsdienstleister Wirecard berichtet, auch über die Berichte der Financial Times, der Untersuchungen in Asien und der dramatische Kursverlust. Irgendwie kommt der Zahlungsdienstleister nicht aus den negativen Nachrichten raus, so scheint es. Gerade hat sich das deutsche Aktienunternehmen von den Turbulenzen erholt, so  kommt die nächste negative Nachricht. Das Deutsche Handelsblatt hat berichtet über Zahlungsdienstleister, die an betrügerischen Tradingsites mitverdienen sollen. Auch für Wirecard könnte dies Konsequenzen haben. Wie The Financial Telegram gleichzeitig berichtet sei Wirecard womöglich in den Anlegerbetrug mit Binären Optionen von Option888 involviert. Ausserdem liegen Fälle vor, bei denen Kunden anderer betrügerischer Tradingsites ebenfalls über die Wirecard Bank Zahlungen geleistet haben. Diese Vorwürfe führten Ende der Woche zu einem dramatischen Kursverlust, gerade als die Aktie wieder ein wenig an Wert gewonnen hatte. Jetzt aber, Anfang der Woche twittert Wirecard Chef Markus Braun es sei ein herausragendes erstes Halbjahr 2019 gewesen. Dabei nennt er allerdings keine Zahlen. Interessant, dass der Kurs daraufhin in die Höhe geschossen ist. Gleichzeitig gab es Analysten die der Wirecard Aktie ein großes Potential voraussagten und die Aktie auf Kaufen einstuften. Ganz vorne mit dabei die Hauck und Aufhäuser Privatbankiers die das Kursziel sogar bei 235 Euro sehen. Der aktuelle Kurs steht jetzt bei 145 Euro. Es ist interessant wie Twitter heutzutage mit dazu führen kann, dass Aktienkurse oder gar politische Entscheidungen beeinflusst werden, manchmal so wie hier ganz ohne aktuelle mit Fakten unterlegte Nachrichten.