Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass Pegasus Development GmbH, nach eigenen Angaben mit Sitz in Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Pegasus Development Inc. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar. Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Pegasus Development Inc. kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich. Die BaFin hat zudem auch keine „Genehmigungen“ oder „Zulassung“ gegenüber der Pegasus Development GmbH und der Pegasus Development Inc. erteilt.
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