„One Ocean“-Gipfeltreffen: Neue Schritte stärken Führungsrolle der EU beim Schutz der Ozeane

15 Februar 2022
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Im Rahmen des EU-Beitrags zu dem von Frankreich organisierten „One Ocean“-Gipfeltreffen in Brest legt die Kommission heute ehrgeizige Initiativen zur Förderung saubererer, gesünderer und sichererer Weltmeere vor und demonstriert damit die führende Rolle der EU im Hinblick auf eine umfassende Bewältigung der Herausforderungen, mit denen die Ozeane konfrontiert sind. In ihrer Rede bei dem Gipfeltreffen kündigte Präsidentin von der Leyen drei Schlüsselinitiativen für die Zusammenarbeit zum Schutz und zur Wiederbelebung der Ozeane an: eine neue internationale Koalition zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See, die 95 % der Ozeane ausmacht; ein umfangreiches Projekt, das es Forschern ermöglicht, die Weltmeere digital zu simulieren und die EU-Forschungsmission zur Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030. Dies ergänzt den Gesamtbeitrag der EU, den die Kommissionsmitglieder Gabriel, Vălean und Sinkevičius im Laufe des Gipfeltreffens vorgestellt haben und der sich auf alle vier Aktionsbereiche des Gipfels erstreckt. Mehr…

EU-Taxonomie: Kommission legt ergänzenden delegierten Klima-Rechtsakt vor, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen

08 Februar 2022
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Die Europäische Kommission hat einen ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel vorgelegt, der bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten abdeckt. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat eine politische Einigung über den Rechtsakt erzielt, der förmlich angenommen wird, sobald die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. Damit die EU bis 2050 klimaneutral werden kann, bedarf es umfangreicher privater Investitionen. Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedstaats ist oder nicht. Ziel ist, den Übergang zu beschleunigen, indem auf alle möglichen Lösungen zur Verwirklichung unserer Klimaziele zurückgegriffen wird. Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts ist die Kommission der Auffassung, dass privaten Investitionen in Gas- und Kernenergietätigkeiten eine Rolle beim Übergang zukommt. Die in dem Rechtsakt erfassten Gas- und Kernenergietätigkeiten stehen im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU. Mehr…

Objectway ernennt Karl im Brahm zum CEO für die DACH-Region

04 Februar 2022

Objectway gab heute die Ernennung von Karl im Brahm zum Chief Executive Officer von DIE SOFTWARE Objectway Group bekannt. Karl wird die Einheit, DIE SOFTWARE Objectway Group, leiten und damit die Expansion der Gruppe in den deutschsprachigen Private-Banking- und Vermögensverwaltungsmärkten im Rahmen ihrer langfristigen Wachstumsstrategie vorantreiben. Außerdem wird er die Banking Practice auf Gruppenebene führen. Er wird Mitglied des Management-Teams von Objectway und wird die Expansionsstrategie der Gruppe in der DACH-Region und im europäischen Kernmarkt für Banken entwickeln und umsetzen. Karl im Brahm bringt mehr als 28 Jahre Erfahrung im Bankensektor mit und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der digitalen Transformation.
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55 % der überprüften Websites verstoßen gegen EU-Recht

02 Februar 2022
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Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben heute die Ergebnisse eines EU-weiten Website-Screenings von Online-Kundenbewertungen („Sweep“) veröffentlicht. Unter der Koordinierung der Kommission wurden 223 wichtige Websites durch Behörden von 26 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen auf irreführende Kundenbewertungen hin überprüft. Fast zwei Drittel der analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen: Bei 144 der 223 überprüften Websites konnten die Behörden nicht bestätigen, dass diese Händler mit ausreichenden Maßnahmen die Authentizität der Bewertungen sicherstellen (d. h. dass sie von Verbrauchern eingestellt wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung, das bzw. die sie bewerten, tatsächlich genutzt haben).
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Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit

29 Januar 2022
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Wir setzen uns gemeinsam für die Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit Europas im Energiesektor und für einen beschleunigten globalen Übergang zu sauberer Energie ein. Wir teilen auch das Ziel, die Energieversorgungssicherheit der Ukraine und die schrittweise Integration der Ukraine in den Gas- und den Strommarkt der EU sicherzustellen. Die EU und die Vereinigten Staaten arbeiten im Energierat USA-EU in den Bereichen Energiepolitik, Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit eng zusammen. Das Bekenntnis der EU und der Vereinigten Staaten dazu, die Ziele des Übereinkommens von Paris durch saubere – insbesondere erneuerbare – Energien, Energieeffizienz und Technologien zu erreichen, bietet einen Weg zur Energieversorgungssicherheit und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die derzeitigen Herausforderungen für die europäische Sicherheit unterstreichen unser Engagement für eine beschleunigte und sorgfältige Bewältigung des Übergangs von fossilen Brennstoffen zu sauberer Energie.
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Makroprudenzielles Maßnahmenpaket für den Wohnimmobiliensektor

19 Januar 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei Null Prozent. Dieser Entscheid berücksichtigt Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht makroprudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket.
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Die EU beschließt humanitärer Hilfe in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für 2022

17 Januar 2022

Die humanitären Krisen in der ganzen Welt nehmen weiter zu. Es sind zwar vor allem Konflikte und Gewalt, die den großen Bedarf an humanitärer Hilfe verursachen, doch die Lage wird zunehmend durch Naturkatastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen verschärft, die durch den Klimawandel und die Umweltzerstörung immer häufiger auftreten. Um den am stärksten betroffenen Menschen weltweit zu helfen, hat die Kommission ihr erstes jährliches Budget für humanitäre Hilfe in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für 2022 angenommen.
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Vorstellung des Tätigkeitsprogramms der französischen EU-Ratspräsidentschaft

07 Januar 2022
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Ursula von der Leyen

Ich bin hocherfreut, gemeinsam mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder anlässlich des Beginns der französischen Ratspräsidentschaft hier sein zu dürfen. Frankreich übernimmt dieses besondere Amt in einer sehr herausfordernden Situation: Die gesundheitliche Lage im Zusammenhang mit COVID-19 ist nach wie vor besorgniserregend. Aber wir konzentrieren unsere Maßnahmen auf die Impfstoffe. Dadurch konnten wir eine Durchimpfung von fast 70 % der Gesamtbevölkerung und fast 80 % aller Erwachsenen in Europa erreichen. Wir haben nicht nur 1,2 Milliarden Impfstoffdosen an die Europäerinnen und Europäer abgegeben, sondern parallel dazu 1,5 Milliarden Impfstoffdosen in mehr als 150 Länder exportiert oder geliefert. Darüber hinaus unterstützen wir die Wirtschaft massiv, insbesondere durch das mit 800 Mrd. EUR ausgestattete Konjunkturprogramm NextGenerationEU. Mehr…

Allgemeinverfügung Geschäftsguthaben für Genossenschaften für 2022

03 Januar 2022
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Raimund Röseler

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Art. 26 Abs. 3 und Art. 77 Abs. 1 lit. a), 78 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/873 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2020 (im Folgenden: CRR) und Art. 32 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 07.01.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute. Für alle Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d) Satz 1 KWG in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, die gemäß Art. 6 Abs. 4 Unterabsatz 1 und Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15.10.2013 nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen, gilt Folgendes:
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