Mindestanforderung an das Risikomanagement

12 Oktober 2022
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Raimund Röseler

ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 10/2021 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Mit dieser Novelle werden die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Überdies greift die Überarbeitung Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis auf. Solche Ergänzungen und Anpassungen betreffen insbesondere Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, die Durchführung von Handelsgeschäften im Homeoffice und einzelne überproportionale Regelungen für sehr große Förderbanken. Schließlich werden in Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, aber auch im Hinblick auf europäische Initiativen in diesem Bereich, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Die Eckpunkte der hier unter 1. bis 5. vorgestellten Anpassungen der MaRisk sind bereits in den Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 28. Oktober 2021 sowie 19. Januar, 2. und 22. März und 24. Juni 2022 erörtert worden. Die Erkenntnisse, die bei diesem Austausch gewonnen wurden, sind bei der Bearbeitung dieser Konsultationsfassung berücksichtigt worden.
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Die Risiken für Firmenkonkurse steigen

06 Oktober 2022
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Die Risiken für Firmenkonkurse steigen, auch mit mehr Fällen von Unternehmensbetrug ist zu rechnen. Gerade Kleinunternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen. Dabei machen insbesondere hohe Energie- und Materialkosten, steigende Zinsen, geringere Verbrauchernachfrage sowie auslaufende Konjunkturprogramme nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie Unternehmen weltweit zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt Dun & Bradstreet in seinem aktuellen Global Economic Report. Dafür wertete der Anbieter von Unternehmensdaten und Analyselösungen zwischen Juni 2021 und Juni 2022 Daten von Firmen und Verbrauchern sowie Risikobewertungen von Hunderten von Millionen Organisationen weltweit aus, basierend auf der firmeneigenen Data Cloud. Diese Beobachtungen signalisieren nicht nur einen möglichen Wirtschaftsabschwung, sondern auch eine Rekalibrierung der wirtschaftlichen Bedingungen als Folge politischer Interventionen. Mehr…

Eileen Walther ist neue Vizepräsidentin des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.

26 September 2022

Eileen Walther, Country Manager Deutschland bei Northwave, einem Spezialisten für Informationssicherheit, ist zur neuen Vizepräsidentin des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. gewählt worden. Sie folgt auf Prof. Dr. Dr. Werner Weidenfeld, den Leiter des Centrums für angewandte Politikforschung und langjährigen Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit. Mit Eileen Walther ergänzt nun eine versierte Strategin das Präsidium, die durch ihre internationale Tätigkeit viel Erfahrung im Kampf gegen Cyberkriminalität einbringt. Vor ihrem Wechsel zu Northwave war sie Leiterin des niederländischen High Tech Crime Teams und strategische Beraterin beim Bundeskriminalamt (BKA). Mehr…

Politischer Gefangener in den Niederlanden: Waffenexport und diplomatische Beziehungen zur Türkei sind wichtiger als ein ordentliches Verfahren

23 September 2022
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Toon Peters

Am Abend des 13. September war ich im Pakhuis De Zwijger in Amsterdam bei der Buchbesprechung des Wissenschaftsphilosophen, Übersetzers und Schriftstellers Rein Gerritsen anwesend. Der Titel seines Buches lautet „Ein politischer Gefangener in den Niederlanden“. Haben die Niederlande einen politischen Gefangenen? Die schockierende Antwort von Rein Gerritsen war ja. Der Wissenschaftsphilosoph beschreibt in seinem Buch die Geschichte des kurdischen Politikers Hüseyin Baybasin, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und seit mehr als 25 Jahren in den Niederlanden inhaftiert ist. Nach der Gründung des Kurdischen Parlaments im Exil am 12. April 1995 in Den Haag wurde Hüseyin Baybasin in die Mühlen der Weltpolitik geschliffen. In dem Buch zeigt Gerritsen, wie eine türkisch-niederländische Polizeieinheit Beweise fälschte, woraufhin sich Kriminologen, Übersetzer, Richter, Stadträte und Politiker in das Netz der Lügen verstrickten. Das Vorwort wurde von fünf ehemaligen Gefängniswärtern geschrieben, die sich offen gegen Baybasins unrechtmäßige Inhaftierung stellen.
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Whitepaper

company.info

Umgang mit dem Geldwäschegesetz – Eckpunkte für ein wirksames AML Risikomanagement

09 September 2022

Vom Steuerberater, Immobilien- oder Güterhändler bis zum Finanzinstitut: Zahlreiche Personen und Unternehmen in Deutschland unterliegen dem Geldwäschegesetz (GWG). Das Gesetz benennt eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die gegenüber Kunden, aber auch intern einzuhalten sind. Vorgaben, die mit großem Aufwand und oft Unsicherheit verbunden sind. Das Geldwäschegesetz ist nach wie vor ein topaktuelles Thema, denn Compliance ist schwierig zu kontrollieren und durchzusetzen. Gemeinsam mit den Experten von CMS haben wir ein praxisnahe Handbuch – Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes – Eckpunkte für ein wirksames AML-Risikomanagement – erstellt. Darin finden Sie in 10 Anleitungs- Schritten, wie eine GwG-konforme Kundenprüfung aussieht, kombiniert mit praktischen Beispielen. Wertvolle Hinweise zur Erkennung von Strohmännern, Tipps für den Umgang mit komplexen Unternehmensstrukturen sowie Instrumente zur Einstufung von Kunden in die einzelnen Risikoklassen.

Laden Sie das Handbuch „Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes – Eckpunkte für ein wirksames AML-Risikomanagement“ herunter. Sie erhalten darin konkrete Anleitungen für die Einrichtung von Verfahren zur Prüfung neuer, sowie Überwachung bestehender Kunden. Das Handbuch bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die das GwG in den letzten Jahren erfuhr und erklärt zusätzlich anhand von aktuellen Beispielen aus der Praxis, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. Mehr…

COVID-19-Pandemie: Die Kommission hält die Mitgliedstaaten zur Vorbereitung auf den Herbst und den Winter an

05 September 2022
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Die Kommission schlägt konkrete Maßnahmen vor, um einem plötzlichen Anstieg der COVID-19-Fälle in der bevorstehenden Herbst- und Wintersaison zuvorzukommen. Die Mitgliedstaaten werden von der Kommission nachdrücklich dazu aufgefordert, die nötigen Strategien und Strukturen – einschließlich Impfung und Überwachung – umzusetzen, um schnell und fortgesetzt auf künftige COVID-19-Ausbrüche reagieren zu können. Das wichtigste Ziel der durch die Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Steigerung der Impfquote unter Einbeziehung der angepassten und neuen Impfstoffe und die Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes für alle Bürgerinnen und Bürger. Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas sagte: „Die beiden letzten Jahre haben die EU auf eine weitere COVID-19-Welle in diesem Herbst und Winter vorbereitet. Welche Maßnahmen wir jetzt ergreifen, wird den künftigen Verlauf der Pandemie und den Grad der Immunisierung in der Bevölkerung wesentlich mitbestimmen. Die Mitgliedstaaten müssen sich im Vorfeld der nächsten Welle und kommender Impfprogramme weiterhin geschlossen um die Vorsorge in der EU bemühen. Jetzt tätig zu werden bedeutet weniger Druck auf die Gesundheitssysteme, geringere Turbulenzen in der Wirtschaft und weniger Herausforderungen für die Gesellschaft.“
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Erklärung der Kommission zu den mit Deutschland erörterten Klarstellungen zum Investitionsschutz im Rahmen des CETA-Abkommens

01 September 2022

Die EU und Kanada sind verlässliche und gleichgesinnte Partner, die dieselben Ziele verfolgen, wenn es um offenen, nachhaltigen und fairen Handel geht. Unser weitreichendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) soll auch helfen, unsere gemeinsamen Klimaschutzziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission in konstruktiven Gesprächen mit der Bundesregierung gemeinsam einen Text ausgearbeitet, der einige Bestimmungen des CETA-Abkommens präzisiert. Die Diskussionen auf technischer Ebene befassten sich vor allem mit einer genaueren Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parteien unter anderem im Rahmen der Klima-, Energie- und Gesundheitspolitik gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen können, um legitime öffentliche Ziele zu verfolgen und gleichzeitig ein möglicher Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus durch Investoren verhindert werden kann.
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BaFin ermittelt gegen die Nordic Financial Services

24 August 2022

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Nordic Financial Services keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Nordic Financial Services, New York, USA, und Stockholm, Schweden, nimmt Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen die Vermittlung von Exchange Traded Funds (ETF) und Discountzertifikaten bestimmter Emittenten anzubieten. In diesem Zusammenhang stellt die Anbieterin auch eine „Gewährleistungsgarantie“ aus. Auf ihrer Website nordicfinancialservices.com stellt sich die Gesellschaft zudem als Vermögensverwaltung dar.
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Polen: Mittelaufstockung in Höhe von 5,1 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine

19 August 2022

Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer bestehenden polnischen Beihilferegelung genehmigt, mit der Polen vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland Unternehmen aller Wirtschaftszweige unterstützen will. Mit den genehmigten Änderungen geht auch eine Aufstockung der Mittel um 5,1 Mrd. EUR (ungefähr 24,5 Mrd. PLN) einher. Die Änderungen wurden auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen und am 20. Juli 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem die Kommission, gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), anerkennt, dass das Wirtschaftsleben in der EU beträchtlich gestört ist.
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CSRD: BaFin begrüßt Einigung über neue Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU

15 August 2022
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Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben am 21. Juni 2022 im Trilog eine Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) erzielt. Der Kompromisstext wurde am 30. Juni 2022 veröffentlicht. Die BaFin, die Finanzunternehmen bei der Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung (Regulation (EU) 2019/2088) beaufsichtigt, begrüßt diese Einigung. Die EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet unter anderem Finanzunternehmen, Angaben zur Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen.  Mehr…