Raimund Röseler
ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 10/2021 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Mit dieser Novelle werden die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Überdies greift die Überarbeitung Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis auf. Solche Ergänzungen und Anpassungen betreffen insbesondere Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, die Durchführung von Handelsgeschäften im Homeoffice und einzelne überproportionale Regelungen für sehr große Förderbanken. Schließlich werden in Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, aber auch im Hinblick auf europäische Initiativen in diesem Bereich, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Die Eckpunkte der hier unter 1. bis 5. vorgestellten Anpassungen der MaRisk sind bereits in den Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 28. Oktober 2021 sowie 19. Januar, 2. und 22. März und 24. Juni 2022 erörtert worden. Die Erkenntnisse, die bei diesem Austausch gewonnen wurden, sind bei der Bearbeitung dieser Konsultationsfassung berücksichtigt worden.
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