Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die StakeFX Markets Ltd, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig eine Verbindung zu bzw. eine Identität mit der bei der BaFin registrierten zypriotischen Gesellschaft Stak FX Ltd konstruiert. Die BaFin hat keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Behauptung zutrifft; vielmehr dürfte es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Stak FX Ltd handeln.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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