Institutionen, die Messenger für die interne oder externe Kommunikation nutzen, sind für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Verstöße dagegen können künftig sehr teuer werden: Die Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO, die im Mai 2018 in Kraft tritt, sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Konzernumsatzes vor.
Besonders heikel ist die Weitergabe der Adressdaten von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern. Manche Messengerdienste etwa leiten komplette Adressverzeichnisse, die sich auf dem Smartphone eines Nutzers befinden, an Dritte weiter. Dies ist nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und nach der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) nicht zulässig. Ausnahme: Sämtliche betroffenen Geschäftspartner und Mitarbeiter stimmen der Weitergabe der Daten ausdrücklich zu. In der Praxis ist das nicht durchführbar.
SIMSme Business bietet Unternehmen alle Vorteile eines Messengers – und dies bei höchstmöglicher Sicherheit: Die Adressverzeichnisse der Nutzer werden nicht gelesen oder kopiert. Die Kommunikation ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Hosting und Betrieb erfolgen auf deutschen ISO 27001 zertifizierten Servern. SIMSme Business ist konform mit dem Bundesdatenschutz und entspricht den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Damit reduziert der Dienst die Gefahr des Datenmissbrauchs und der Wirtschaftsspionage. Über das Management Cockpit können Unternehmen Nutzer und Lizenzen einfach und bequem zentral verwalten. Unternehmen und Verwaltungen, beispielsweise Volkswagen Financial Services und der Bayerische Landkreistag, nutzen SIMSme Business bereits erfolgreich.
SIMSme Business ermöglicht Unternehmen die datenschutzkonforme Nutzung von Messengern
13 Oktober 2017