Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Artikel 4: Folter und unmenschliche Behandlungen an den europäischen Grenzen stoppen“ („Article 4: Stop torture and inhuman treatment at Europe’s borders“) zu registrieren. Mit der Initiative wird ein Rahmen gefordert, der die Achtung des in Artikel 4 der Charta der Grundrechte verankerten Verbots von Gewalt und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung gewährleistet. Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Die Registrierung bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisatorengruppe verantwortlich ist. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen
1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und
3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 120 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 97 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem heutigen Beschluss wird die erste Initiative in diesem Jahr registriert.