Die BaFin hat am 13. Juni 2022 gegenüber der Raiffeisenbank Raisting eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.
Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Der Bescheid ist seit dem 18. Juli 2022 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Abs. 1 KWG.