Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer bestehenden polnischen Beihilferegelung genehmigt, mit der Polen vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland Unternehmen aller Wirtschaftszweige unterstützen will. Mit den genehmigten Änderungen geht auch eine Aufstockung der Mittel um 5,1 Mrd. EUR (ungefähr 24,5 Mrd. PLN) einher. Die Änderungen wurden auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen und am 20. Juli 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem die Kommission, gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), anerkennt, dass das Wirtschaftsleben in der EU beträchtlich gestört ist.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Mit den heute genehmigten Änderungen wird Polen Unternehmen aus allen Branchen weiter unterstützen und die stärker als erwartet ausfallenden wirtschaftlichen Folgen des Kriegs und der damit einhergehenden Sanktionen abfedern können. Wir stehen weiter an der Seite der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit die nationalen Unterstützungsmaßnahmen schnell, effizient und in koordinierter Weise eingeführt werden können, ohne den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gefährden.“
Am 30. Juni 2022 hatte die Kommission eine polnische Beihilferegelung im Umfang von 1,2 Mrd. EUR (5,5 Mrd. PLN) genehmigt, mit der Unternehmen aller Wirtschaftszweige vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland unterstützt werden sollten. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Beihilfen in Form staatlicher Garantien für Factoringprodukte und neue Darlehen gewährt.
Polen hat bei der Kommission eine Änderung dieser Regelung angemeldet, die mit einer Mittelaufstockung um 5,11 Mrd. EUR (24,5 Mrd. PLN) einhergeht. Die Mittel für Garantien für Factoringprodukte werden damit von rund 209 Mio. EUR (1 Mrd. PLN) auf 793 Mio. EUR (3,8 Mrd. PLN) angehoben. Für neue Darlehen ist eine Steigerung von rund 939 Mio. EUR (4,5 Mrd. PLN) auf 5,5 Mrd. EUR (26,2 Mrd. PLN) vorgesehen
Darüber hinaus unterrichtete Polen die Kommission seiner Absicht, den Höchstbetrag der Garantien für Darlehen für neu gegründete Unternehmen anzuheben. In der derzeitigen Regelung darf das verbürgte Darlehen je Empfänger höchstens i) 15 % seines durchschnittlichen Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Rechnungsperioden oder ii) 50 % der Energiekosten betragen, die in dem Zwölfmonatszeitraum vor Stellung des Beihilfeantrags angefallen sind. Mit der Änderung würde im Falle neu gegründeter Unternehmens die Dauer ihres bisherigen Bestehens in die Berechnungsgrundlage einbezogen.
Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die von Polen angemeldete Regelung auch in ihrer geänderten Form weiterhin erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.