Die geplante Verordnung der Europäischen Zentralbank (EZB), zu statistischen Berichtspflichten von Pensionseinrichtungen, die im zweiten Halbjahr 2017 verabschiedet werden soll, könnte umfangreiche Reportingpflichten ab 2019 für Pensionseinrichtungen bedeuten und damit erhebliche zusätzliche Kosten mit sich bringen.
„Erste Schätzungen deuten für die Implementierung je nach Einrichtung auf bis zu 30 Prozent der jährlichen Verwaltungskosten für die Kapitalanlage beziehungsweise auf bis zu 15 Prozent der jährlichen allgemeinen Verwaltungskosten ebenso hin wie auf eine beträchtliche Zunahme bei den laufenden Kosten beispielsweise für die ständige Pflege der IT-Systeme, die jedoch schwer abschätzbar sind“, sagte Roberto Cruccolini, Referent für wirtschaftliche Grundsatzfragen AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, im Rahmen eines Vortrags bei der Pensions-Akademie in Frankfurt.
Cruccolini zufolge müssten IT-Systeme auf die neuen EZB-Anforderungen erst ausgerichtet werden, um konsistente Transaktionsdaten über den Gesamtbestand zu liefern. Dies bedeute zusätzlichen Programmierungsaufwand oder sogar die Anschaffung neuer IT-Systeme, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. Cruccolini regt daher an, dass EZB und nationale Zentralbanken die zusätzlichen Meldeanforderungen grundsätzlich auf ihre Relevanz hin prüfen sollten, um die Zusatzkosten so klein wie möglich zu halten: „Wünschenswert wäre, dass die EZB Umfang, Detailgrad, Frequenzen und Fristen der künftigen Meldeanforderungen mit Augenmaß und Rücksicht auf die künftigen Meldepflichtigen – also die Pensionseinrichtungen – festlegt und dem Proportionalitätsprinzip in Form von Schwellenwerten für unwesentliche Positionen und kleine Einrichtungen Genüge tut.“
Auch Andreas Fritz, Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW VVaG) und Beirat der Pensions-Akademie, äußerte sich eher kritisch zu den geplanten EZB-Meldepflichten: „Aus Kostengesichtspunkten ist jede weitere (regulatorische oder Melde-) Verpflichtung, die nicht dem operativen Geschäft dient, eine Verpflichtung zu viel, insbesondere für kleine Unternehmen. Zumal aus den angedachten EZB-Berichtspflichten weder der Nutzen für die Datenlieferanten noch das qualifizierte Zusammenführen von Aktiv- und Passivseite, zum Beispiel in Form eines internationalen Handelsbilanzgutachtens, erkennbar ist.“
Cruccolini sieht vor allem die von der EZB vorgesehenen Berichtspflichten zur Passivseite in den geplanten Ausprägungen als äußerst problematisch und die Erforderlichkeit besonders fraglich. Es würden sich erhebliche methodische Probleme ergeben, wenn Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungsverfahren, wie umlage- und teilkapitalgedeckte Systeme, zusammengefasst werden oder Einrichtungen die Finanzierungssysteme wechseln. Das würde die Aussagekraft und Interpretation der Daten zur Passivseite im Pensionssektor erheblich in Frage stellen.
Cruccolini zufolge stellen auch eine sektorale und geografische Aufteilung sowie die geplante Marktwertbewertung der Passiva reinen Zusatzaufwand dar, da diese Daten für aufsichtsrechtliche Belange nicht erhoben oder derart aufgeschlüsselt werden müssten. Auch sei eine Meldefrist von sieben Wochen aktuell bei vielen Einrichtungen nicht umsetzbar.
Karl-Peter Bertzel, Vorstand der Pensionskasse Berolina VVaG und Beirat der Pensions-Akademie, wies darauf hin, dass es wichtig sei, sich frühzeitig mit den künftigen EZB-Meldepflichten auseinanderzusetzen, um den möglichen Aufwand abschätzen zu können und – im Dialog mit anderen Meldepflichtigen oder in Zusammenarbeit in den Verbänden – gemeinsam nach effizienten Wegen zur Umsetzung der EZB-Meldepflicht zu suchen. Unter anderem könne man auf den Erfahrungen der Versicherungswirtschaft mit der Meldepflicht aufsetzen und Erkenntnisse über mögliche Anforderungen an die Pensionseinrichtungen bekommen, so Bertzel.
Denn Versicherungen müssen bereits seit 2016 Statistikmeldungen abgeben, da 2014 eine entsprechende EU-Verordnung verabschiedet wurde. Holger Bennewiz, Leiter Kapitalanlagen der Athene Lebensversicherung, erläuterte die Umsetzung der EZB-Meldepflicht in der Praxis aus Sicht eines Versicherers. Seiner Ansicht nach sollten durchaus Parallelen zu den künftigen EZB-Meldepflichten für Pensionskassen gezogen werden, bei denen es zu einem ähnlichen Anforderungskatalog führen könne.