Die Deutsche Bank hat sich mit dem US-Justizministerium („DoJ”) grundsätzlich auf einen Vergleich geeinigt. Damit sollen die zivilrechtlichen Ansprüche beigelegt werden, die das DoJ wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen 2005 und 2007 erwogen hat.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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