Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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