Seit dem 1. Januar 2018 ist die Investmentsteuerreform in Kraft. Sie hat das Ziel Systemfehler zu beseitigen, das Verfahren zu vereinfachen und vor allem Gestaltungsmöglichkeiten zu reduzieren. Eine der wichtigsten Änderungen: Das Steuerrecht gilt nun für in- und ausländische Fonds gleichermaßen. Eine besondere Herausforderung für die depotführenden Stellen ist es, den Regimewechsel so abzubilden, dass die Anleger bei ihrer Steuererklärung korrekte Angaben machen können. Für diese Anpassungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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