Non-Financial Risks KPMG Deutschland

10 Oktober 2019

Non-Financial Risks, wie zum Beispiel operationelle Risiken, Reputations- oder Strategierisiken, gewinnen in der Risikolandkarte der Banken gegenüber etablierteren Financial Risks zunehmend an Bedeutung. Zum einen aufgrund teils spektakulärer Verluste, zum anderen weil Aufsichtsbehörden und Standardsetzer wie die EZB, EBA oder BaFin zunehmend auf diese Risiken in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit sowie in einzelnen Sonderprüfungen fokussieren. Mehr…

Die EZB entscheidet am Bürger vorbei

02 Oktober 2019

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, über Geldpolitik: Die EZB entscheidet am Bürger vorbei, Mario Draghi hat die Geldschleusen der Notenbank noch einmal weit geöffnet. Man fragt sich zu Recht, was das soll. Europas Wirtschaft schwächelt, aber eine Krise der Euro-Zone ist nicht in Sicht. Doch der scheidende EZB-Präsident verweist auf sein Mandat, das ihm keine andere Wahl ließe: Die Notenbank müsse für stabile Preise sorgen. Tatsächlich schreibt das der EU-Vertrag vor. Nun ist es aber so, dass die Preise stabil sind. Die Geldentwertung ist niedrig. Im Juli lag die Inflationsrate im Euro-Raum bei einem Prozent. Im Januar waren es 1,4 Prozent, vor einem Jahr noch 2,1 Prozent. Die Inflation sinkt, und das ist gut, solange von einer womöglich gefährlichen Deflation nichts zu spüren ist. Warum greift die Notenbank trotzdem ein? Die EZB hat ein großes Problem.
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World Investor Week und MiFID II

26 September 2019

Die BaFin beteiligt sich zum dritten Mal an der World Investor Week (WIW), einer weltweiten Aktionswoche für Anlegerinnen und Anleger. Die WIW findet in diesem Jahr vom 30. September bis zum 4. Oktober statt. Die BaFin wird in dieser Zeit auf www.bafin.de eine neue Broschüre über die Grundregeln der Geldanlage und eine Neuauflage ihres „Kleine(n) ABC(s) der Geldanlage“ in Leichter Sprache veröffentlichen. Außerdem wird sie auf ihrer Homepage ein Video veröffentlichen, das Verbraucher über Regelungen der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II, siehe Infokasten „Die MiFID II im BaFinJournal“) und der PRIIPs-Verordnung informiert. Das Kürzel “PRIIPs” steht für “Packaged Retail and Insurance-based Investment Products”. Der deutsche Begriff: verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, die einem Anlagerisiko unterliegen. Erläutert werden in dem Video die Ex-ante-Kosteninformation, das Basisinformationsblatt und die Geeignetheitserklärung, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihren Kunden bei der Anlageberatung zur Verfügung stellen müssen, und das Aufzeichnen von Telefonaten (Taping).
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Audi droht Zwangsgeld

19 September 2019

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, Audi arbeitet den Dieselskandal auf – aber tut das Unternehmen es schnell genug? Das Kraftfahrtbundesamt macht einem Bericht zufolge jetzt Druck. Das Kraftfahrtbundesamt hat dem in den Dieselskandal verstrickten VW-Tochterunternehmen Audi  einem Zeitungsbericht zufolge ein Zwangsgeld angedroht. Grund sei, dass Audi immer noch nicht aus allen Modellen die Abgas-Betrugssoftware entfernt habe. Lasse Audi eine Frist bis zum 26. September verstreichen, verlange das Amt ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro – pro Fall, berichtete die „Bild am Sonntag“. Nach Angaben von Audi sind noch Lösungen für 12.400 Autos offen. Die Freigabe für ein Software-Update fehle für einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6, berichtet die Zeitung. Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) war zunächst kein Stellungnahme zu erhalten.
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Wenn Premierminister Boris Johnson sich nicht an die Gesetze hält

17 September 2019

Die vergangene Handelswoche endete mit einem Plus von rund zwei Prozent. Hauptgrund für das deutliche Pluszeichen in der vergangenen Woche war das Brexit-Drama. Auch wenn es in den kommenden Tagen zu weiteren Wendungen und Irrungen vermutlich kommen wird. Ein Austritt ohne Abkommen dürfte zumindest in diesem Jahr vom Tisch sein und auch den Markt nicht mehr belasten. Turbulent an den Märkten, vor allem am Devisenmarkt, dürfte es aber werden, wenn Premierminister Boris Johnson sich nicht an die Gesetze hält – bislang aber ein noch eher unwahrscheinliches Szenario. Zudem gibt es weitere Indizien, dass der Dax in dieser Woche weiter zulegen oder zumindest nicht fallen dürfte. So haben beispielsweise die privaten Anleger auf die Kursgewinne der vergangenen Handelstage verstärkt mit Spekulationen auf fallende Notierungen reagiert.
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BaFin ermöglicht Erleichterungen bei Kundenauthentifizierung

11 September 2019

Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 vorerst auch ohne Starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dies zunächst nicht beanstanden. Sie will damit Störungen bei Internet-Zahlungen verhindern und einen reibungslosen Übergang auf die neuen Anforderungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD 2) ermöglichen. Ab dem 14. September 2019 ist bei Online-Zahlungen eine Starke Kundenauthentifizierung notwendig. Diese soll das Einkaufen im Internet sicherer machen. Bei Kreditkartenzahlungen reicht es dann nicht mehr aus, lediglich die Kreditkartennummer und Prüfziffer einzugeben. Kunden müssen zusätzlich beispielsweise eine Transaktionsnummer (TAN), die zuvor an ihr Mobiltelefon gesendet wurde, und außerdem ein Passwort nennen.

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Zu ihrem Glück gezwungen

04 September 2019
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Maryam-Danes-Kajouri Die PSD2-Richtlinie kann für Finanzinstitute zu einem Wachstumstreiber werden – wenn sie sich schnell genug bewegen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive). Sie hat das alleinige Zugriffsrecht der Banken auf die Kontodaten ihrer Kunden beendet und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Was für etablierte Finanzinstitute zunächst wie eine Gängelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als große Chance, für ihre Kunden wichtiger zu werden als je zuvor.

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Bußgeldverfahren BaFin – immer öfter Settlement-Verfahren

16 August 2019
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Ein Bußgeldverfahren kann einvernehmlich durch eine Verständigung abgeschlossen werden (sog. Settlement). Hierfür ist insbesondere Voraussetzung, dass der Betroffene bzw. die Nebenbeteiligte die Tat tatsächlich begangen hat und eingesteht. Ein Settlement bewirkt zum einen regelmäßig eine Beschleunigung und Verkürzung der grundsätzlich ermittlungs- und ressourcenaufwendigen Bußgeldverfahren, zum anderen führt es insbesondere zu einer Minderung der (durch die BaFin festzusetzenden) Geldbuße zugunsten des Betroffenen. Aus Sicht der Wertpapieraufsicht der BaFin spricht für ein Settlement die Verringerung der Verfahrensdauer, wobei insbesondere Aspekte der Prozessökonomie im Vordergrund stehen. Für den Betroffenen bzw. die Nebenbeteiligte eines Bußgeldverfahrens kann eine Verständigung ebenfalls vorteilhaft sein: Eine längere Verfahrensdauer bleibt erspart, und der Ausgang des Verfahrens ist sicher bekannt. Mehr…

Zu ihrem Glück gezwungen

08 August 2019
Datenbank

Maryam-Danes-Kajouri

Die PSD2-Richtlinie kann für Finanzinstitute zu einem Wachstumstreiber werden – wenn sie sich schnell genug bewegen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive). Sie hat das alleinige Zugriffsrecht der Banken auf die Kontodaten ihrer Kunden beendet und sorgt damit für mehr Wettbewerb. Was für etablierte Finanzinstitute zunächst wie eine Gängelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als große Chance, für ihre Kunden wichtiger zu werden als je zuvor.
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POSTAL BANK kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

08 August 2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Exash Exppress Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden. Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale.
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