Ramona Mayahi-Range und Dennis Vogel
Die BaFin hat eine Internetrecherche zu Verstößen gegen Werbe- und Veröffentlichungspflichten auf Plattformen durchgeführt, die Schwarmfinanzierung ermöglichen. Ziel war es, Missstände aufzudecken und somit das Aufsichtsziel des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken. Der Fokus lag auf Vermögensanlagen, die gemäß § 2a Vermögensanlagengesetz prospektfrei über Crowdinvesting-Plattformen angeboten werden. Insgesamt überprüfte die BaFin Projekte auf 50 aktiven Crowdinvesting-Internetseiten. Dabei untersuchte sie eingehend die Einhaltung der Werbe- und Veröffentlichungspflichten nach §§ 12 und 13a VermAnlG. Im Fokus standen die ordnungsgemäße Gestaltung der Warnhinweise und die freie Zugänglichkeit der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB). Das Ergebnis: Bei circa 70 Prozent der untersuchten Crowdinvesting-Plattformen stellte die BaFin Auffälligkeiten fest. Mehr…