„Die obersten Bundesrichter haben bestätigt: Cum-Ex-Aktiengeschäfte waren und sind strafbar. Das ist gut und richtig so! In der Entscheidung geht es aber auch um weitere Fragen. Die Richter haben ebenfalls bestätigt, dass das Strafgericht die Einziehung von illegal erlangten Steuererstattungen anordnen kann, auch wenn die Warburg Bank die Steuerforderungen bei der Steuerbehörde – zumindest vorläufig – beglichen hat“, erklärt Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Cum-Ex-Steuerskandal. Mehr…
Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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