Delen Finance jetzt Delen Investment Group: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

19 November 2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Delen Investment Group, angeblicher Sitz in der Hanauer Landstraße 291b, 60314 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch besteht keinerlei Zusammenhang mit der in Belgien ansässigen Delen Private Bank.
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Erklärung der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen zum Ergebnis der COP26

14 November 2021
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Die Klimakonferenz COP26 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das angestrebte Ziel von 1,5 Grad Celsius bleibt in Reichweite, aber die Arbeit ist noch lange nicht getan. Wir sollten die Zusagen von Glasgow so schnell wie möglich umsetzen, um anschließend höher zu streben. Ich möchte dem Exekutiv-Vizepräsidenten Frans Timmermans für die entscheidende Rolle, die er bei den Verhandlungen in Glasgow gespielt hat, danken. Und ich beglückwünsche all diejenigen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, die Einigung zu erreichen.
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N26 Bank GmbH: Wachstumsbeschränkung und Sonderbeauftragten

09 November 2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.10.2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen. Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen. Das Neukundenwachstum der N26 Bank GmbH wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 EUR betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank GmbH tätig ist.
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Kommission, Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ und Europäische Investitionsbank bringen Partnerschaft im Bereich Klimatechnologien voran

07 November 2021
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Auf der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bill Gates, der Gründer des Netzwerks „Breakthrough Energy“, gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank Werner Hoyer offiziell eine zukunftsweisende Partnerschaft geschlossen, mit der Investitionen in essenzielle Klimatechnologien angekurbelt werden sollen. Die heutige Unterzeichnung einer Absichtserklärung knüpft an die ursprüngliche Ankündigung im Rahmen des Ministertreffens zur Innovationsmission im Juni dieses Jahres an. Mithilfe der von der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und dem Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ geschlossenen Partnerschaft werden zwischen 2022 und 2026 bis zu 820 Mio. EUR (1 Mrd. USD) mobilisiert, um die Einführung innovativer Technologien, die zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Klimaziele der EU für 2030 beitragen werden, zu beschleunigen und diese rasch zu vermarkten. Durch jeden Euro aus öffentlichen Mitteln dürften drei Euro aus privaten Mitteln generiert werden. Mehr…

Konsultation des Entwurfs für ein Rundschreiben zu weiteren Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen

26 Oktober 2021
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Mit dem Rundschreiben 3/2019 (BA) hatte die BaFin u. a. die „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Den dort enthaltenen Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seither durch ihre „Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“)“ (EBA/GL/2019/03) und die „Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden“ (EBA/GL/2020/05) weitere Anforderungen hinzugefügt. Mit dem im Entwurf beigefügten Rundschreiben übernimmt die BaFin beide EBA-Leitlinienit dem Rundschreiben 3/2019 (BA) hatte die BaFin u. a. die „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Den dort enthaltenen Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seither durch ihre „Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“)“ (EBA/GL/2019/03) und die „Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden“ (EBA/GL/2020/05) weitere Anforderungen hinzugefügt.  Mehr…

Dr. Jens Weidmann verlässt die Bundesbank

23 Oktober 2021

Bun­des­bank­prä­si­dent Jens Weid­mann hat Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er um seine Ent­las­sung aus dem Amt zum 31. De­zem­ber 2021 ge­be­ten. Er ver­lässt die Bun­des­bank, an deren Spit­ze er seit Mai 2011 stand, aus per­sön­li­chen Grün­den. „Ich bin zur Über­zeu­gung ge­langt, dass mehr als 10 Jahre ein gutes Zeit­maß sind, um ein neues Ka­pi­tel auf­zu­schla­gen – für die Bun­des­bank, aber auch für mich per­sön­lich“, schreibt Weid­mann in einem Brief an die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Bank. In sei­nen Dan­kes­wor­ten an die Be­leg­schaft ver­weist Weid­mann auf das ge­mein­sam Er­reich­te: „Das Um­feld, in dem wir ope­rie­ren, hat sich mas­siv ver­än­dert und die Auf­ga­ben der Bun­des­bank sind ge­wach­sen. Die Fi­nanz­kri­se, die Staats­schul­den­kri­se und zu­letzt die Pan­de­mie haben in Po­li­tik und Geld­po­li­tik zu Ent­schei­dun­gen ge­führt, die lange nach­wir­ken wer­den. Mir war es dabei immer wich­tig, dass die klare, sta­bi­li­täts­ori­en­tier­te Stim­me der Bun­des­bank deut­lich hör­bar bleibt. Mit viel Sach­kennt­nis haben sich die Fach­be­rei­che in die Dis­kus­sio­nen um die rich­ti­gen Leh­ren aus der Krise und um den Ord­nungs­rah­men der Wäh­rungs­uni­on ein­ge­bracht. Wich­ti­ge re­gu­la­to­ri­sche Än­de­run­gen sind be­schlos­sen wor­den. Die Neu­ord­nung der Ban­ken­auf­sicht in Eu­ro­pa hat nicht nur zu kom­plett neuen Auf­sichts­struk­tu­ren bei der EZB, son­dern auch zu einer ge­stärk­ten Rolle der Bun­des­bank ge­führt. Auch die neuen Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Bun­des­bank im Be­reich der Fi­nanz­sta­bi­li­tät un­ter­strei­chen un­se­re zen­tra­le Rolle, wenn es um ein funk­ti­ons­fä­hi­ges Fi­nanz­sys­tem geht.“
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Goldsparkasse.de: BaFin ermittelt gegen den Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V., Neumünster

20 Oktober 2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Verein wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der vom Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. betriebenen Website goldsparpasse.de rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt oder vermittelt. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Mehr…

Protokoll zu Irland und Nordirland: Kommission schlägt maßgeschneiderte Regelungen zugunsten Nordirlands vor

14 Oktober 2021
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Die Europäische Kommission hat maßgeschneiderte Regelungen vorgeschlagen, um auf die Schwierigkeiten zu reagieren, mit denen die Menschen in Nordirland aufgrund des Brexits konfrontiert sind. So soll die Beförderung von Waren von Großbritannien nach Nordirland weiter erleichtert werden. Vorangegangen waren ausführliche Gespräche mit der Regierung des Vereinigten Königreichs in den vergangenen Monaten sowie Kontakte der Europäischen Kommission mit führenden Politikern, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern in Nordirland. Die Kommission macht auch Vorschläge zu Punkten, auf die in dem im Juli 2021 veröffentlichten Kabinettsbeschluss des Vereinigten Königreichs hingewiesen wurde. Die Kommission ist nun bereit, intensive Gespräche mit der Regierung des Vereinigten Königreichs aufzunehmen, um so bald wie möglich zu einer einvernehmlichen dauerhaften Lösung zu gelangen. Sie wird sich dabei eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat abstimmen.
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EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus

08 Oktober 2021

Die Europäische Kommission stellt heute erstmals eine EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens vor. Angesichts der besorgniserregenden Zunahme von Antisemitismus in Europa und auch außerhalb Europas ist in der Strategie eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren: Verhütung aller Formen von Antisemitismus, Schutz und Förderung jüdischen Lebens sowie Förderung von Forschung, Aufklärung und Gedenken an den Holocaust. In der Strategie werden Maßnahmen mit dem Ziel vorgeschlagen, zur Eindämmung von Antisemitismus im Internet die Zusammenarbeit mit Online-Unternehmen zu intensivieren, den öffentlichen Raum und Gebetsstätten besser zu schützen, ein europäisches Forschungszentrum für Antisemitismus in der heutigen Zeit einzurichten und ein Netz von Orten aufzubauen, an denen der Holocaust geschah. Diese Maßnahmen werden durch die internationalen Bemühungen der EU, im weltweiten Kampf gegen Antisemitismus eine Führungsrolle zu übernehmen, verstärkt. Mehr…

Neue Solvabilitätsverordnung: Rechtliche Grundlage zur Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken

04 Oktober 2021

Am 25. September ist die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Kraft getreten. Der darin neu eingefügte § 36a schafft die rechtlichen Grundlagen zur Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken. Hintergrund sind die Vorgaben der fünften europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD V), die durch das Risikoreduzierungsgesetz (RiG) Ende 2020 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dadurch wurde unter anderem § 10e Kreditwesengesetz (KWG) neu gefasst.
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