Moratorium über die Sberbank Europe AG mit Hauptsitz in Österreich

28 Februar 2022

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) hat – befristet bis zum 1. März 2022, 23:59 Uhr – gegenüber der Sberbank Europe AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen, das durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich (FMA) umzusetzen ist. Eine Ausnahme gilt für Einleger erstattungsfähiger Einlagen zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs (maximal € 100 pro Tag). In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Einleger und Bank geschützt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, sofern die FMA den Entschädigungsfall feststellen würde.
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Ukraine: Was Sanktionsbrecher jetzt wissen müssen

27 Februar 2022
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Mark Pieth

Als Russland in die Ukraine einmarschierte, kündigten die USA und die EU sofort Wirtschaftssanktionen an. Die offizielle Schweiz hingegen teilte mit, sie müsse die neue Situation erst noch analysieren. Da fragt sich natürlich, was die Schweizer Regierung in den letzten Wochen getan hat, als die Spannungen sichtlich zunahmen. Wirklich problematisch aber ist dies: Die Schweiz sagt, sie werde zwar einige Massnahmen ergreifen, damit niemand die Sanktionen der anderen Staaten umgehen kann. Sie hat aber nicht vor, Vermögenswerte von Personen einzufrieren, die dem russischen Regime nahestehen. Konkret dürfen solche Personen lediglich keine neuen Gelder mehr in die Schweiz bringen.
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Urteile in den Rechtssachen Ungarn und Polen

16 Februar 2022
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Das Plenum des Gerichtshofs weist die Klagen Ungarns und Polens gegen den Konditionalitätsmechanismus ab, der den Erhalt von Mitteln aus dem Unionshaushalt davon abhängig macht, dass die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit einhalten. Dieser Mechanismus wurde auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen, ist mit dem Verfahren nach Art. 7 EUV vereinbar und steht insbesondere im Einklang mit den Grenzen der Zuständigkeiten der Union sowie mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Am 16. Dezember 2020 erließen das Parlament und der Rat eine Verordnung¹, mit der eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat eingeführt wird. Zur Erreichung dieses Ziels kann der Rat nach der genannten Verordnung auf Vorschlag der Kommission Schutzmaßnahmen wie etwa die Aussetzung der zulasten des Haushalts der Union gehenden Zahlungen oder die Aussetzung der Genehmigung eines oder mehrerer aus Haushaltsmitteln der Union finanzierter Programme treffen².
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„One Ocean“-Gipfeltreffen: Neue Schritte stärken Führungsrolle der EU beim Schutz der Ozeane

15 Februar 2022
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Im Rahmen des EU-Beitrags zu dem von Frankreich organisierten „One Ocean“-Gipfeltreffen in Brest legt die Kommission heute ehrgeizige Initiativen zur Förderung saubererer, gesünderer und sichererer Weltmeere vor und demonstriert damit die führende Rolle der EU im Hinblick auf eine umfassende Bewältigung der Herausforderungen, mit denen die Ozeane konfrontiert sind. In ihrer Rede bei dem Gipfeltreffen kündigte Präsidentin von der Leyen drei Schlüsselinitiativen für die Zusammenarbeit zum Schutz und zur Wiederbelebung der Ozeane an: eine neue internationale Koalition zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See, die 95 % der Ozeane ausmacht; ein umfangreiches Projekt, das es Forschern ermöglicht, die Weltmeere digital zu simulieren und die EU-Forschungsmission zur Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030. Dies ergänzt den Gesamtbeitrag der EU, den die Kommissionsmitglieder Gabriel, Vălean und Sinkevičius im Laufe des Gipfeltreffens vorgestellt haben und der sich auf alle vier Aktionsbereiche des Gipfels erstreckt. Mehr…

EU-Taxonomie: Kommission legt ergänzenden delegierten Klima-Rechtsakt vor, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen

08 Februar 2022
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Die Europäische Kommission hat einen ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel vorgelegt, der bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten abdeckt. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat eine politische Einigung über den Rechtsakt erzielt, der förmlich angenommen wird, sobald die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. Damit die EU bis 2050 klimaneutral werden kann, bedarf es umfangreicher privater Investitionen. Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedstaats ist oder nicht. Ziel ist, den Übergang zu beschleunigen, indem auf alle möglichen Lösungen zur Verwirklichung unserer Klimaziele zurückgegriffen wird. Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts ist die Kommission der Auffassung, dass privaten Investitionen in Gas- und Kernenergietätigkeiten eine Rolle beim Übergang zukommt. Die in dem Rechtsakt erfassten Gas- und Kernenergietätigkeiten stehen im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU. Mehr…

Objectway ernennt Karl im Brahm zum CEO für die DACH-Region

04 Februar 2022

Objectway gab heute die Ernennung von Karl im Brahm zum Chief Executive Officer von DIE SOFTWARE Objectway Group bekannt. Karl wird die Einheit, DIE SOFTWARE Objectway Group, leiten und damit die Expansion der Gruppe in den deutschsprachigen Private-Banking- und Vermögensverwaltungsmärkten im Rahmen ihrer langfristigen Wachstumsstrategie vorantreiben. Außerdem wird er die Banking Practice auf Gruppenebene führen. Er wird Mitglied des Management-Teams von Objectway und wird die Expansionsstrategie der Gruppe in der DACH-Region und im europäischen Kernmarkt für Banken entwickeln und umsetzen. Karl im Brahm bringt mehr als 28 Jahre Erfahrung im Bankensektor mit und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der digitalen Transformation.
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55 % der überprüften Websites verstoßen gegen EU-Recht

02 Februar 2022
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Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben heute die Ergebnisse eines EU-weiten Website-Screenings von Online-Kundenbewertungen („Sweep“) veröffentlicht. Unter der Koordinierung der Kommission wurden 223 wichtige Websites durch Behörden von 26 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen auf irreführende Kundenbewertungen hin überprüft. Fast zwei Drittel der analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen: Bei 144 der 223 überprüften Websites konnten die Behörden nicht bestätigen, dass diese Händler mit ausreichenden Maßnahmen die Authentizität der Bewertungen sicherstellen (d. h. dass sie von Verbrauchern eingestellt wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung, das bzw. die sie bewerten, tatsächlich genutzt haben).
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Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit

29 Januar 2022
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Wir setzen uns gemeinsam für die Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit Europas im Energiesektor und für einen beschleunigten globalen Übergang zu sauberer Energie ein. Wir teilen auch das Ziel, die Energieversorgungssicherheit der Ukraine und die schrittweise Integration der Ukraine in den Gas- und den Strommarkt der EU sicherzustellen. Die EU und die Vereinigten Staaten arbeiten im Energierat USA-EU in den Bereichen Energiepolitik, Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit eng zusammen. Das Bekenntnis der EU und der Vereinigten Staaten dazu, die Ziele des Übereinkommens von Paris durch saubere – insbesondere erneuerbare – Energien, Energieeffizienz und Technologien zu erreichen, bietet einen Weg zur Energieversorgungssicherheit und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die derzeitigen Herausforderungen für die europäische Sicherheit unterstreichen unser Engagement für eine beschleunigte und sorgfältige Bewältigung des Übergangs von fossilen Brennstoffen zu sauberer Energie.
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Makroprudenzielles Maßnahmenpaket für den Wohnimmobiliensektor

19 Januar 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festzusetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei Null Prozent. Dieser Entscheid berücksichtigt Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht makroprudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das von der BaFin vorgelegte Maßnahmenpaket.
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