Prospekt fehlt: Performance to Go PLC darf ihre „vorbörslichen kumulierenden Vorzugsaktien“ nicht öffentlich anbieten

21 Juni 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Performance to Go PLC am 30. Mai 2022 untersagt, ihre „vorbörslichen kumulierenden Vorzugsaktien“ in Deutschland öffentlich anzubieten. Die BaFin hat die Untersagung aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts ausgesprochen, dass die Performance to Go PLC die beschriebenen Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich. Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die BaFin hatte bereits am 29. März 2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.
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Kommission schlägt Einführung gemeinsamer Ethikstandards für alle EU-Institutionen vor

19 Juni 2023
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Wie zu Beginn der Amtszeit von Präsidentin von der Leyen angekündigt, hat die Kommission nach informellen Konsultationen mit den anderen Institutionen einen Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums angenommen, das Mitglieder der EU-Institutionen umfasst. Mit der Einrichtung des Ethikgremiums werden erstmals gemeinsame Standards für das ethische Verhalten der Mitglieder der Institutionen und ein förmlicher Mechanismus für die Koordinierung und den Meinungsaustausch zu ethischen Anforderungen zwischen den Institutionen geschaffen. Dank dieser Maßnahmen werden die EU-Politikerinnen und -Politiker gemeinsamen, klaren, transparenten und verständlichen Standards unterliegen. Mehr…

Mehrere Maßnahmen gegen Nomura Financial Products Europe GmbH

30 Mai 2023
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Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die Nomura Financial Products Europe GmbH ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen und mehr Eigenkapital vorhalten muss. Zudem setzte die BaFin ein Bußgeld fest. Der Grund hierfür: Das Institut hatte die Obergrenze für Großkredite überschritten. Die Nomura Financial Products Europe GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin dem Institut gegenüber am 31. März 2023 angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Unternehmen die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte. Betroffen waren vor allem die Ablauforganisation des Handelsgeschäfts, die Risikosteuerungs- und Risikoüberwachungsprozesse sowie das Auslagerungsmanagement. Der Bescheid der BaFin ist seit dem 4. Mai 2023 bestandskräftig.
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Kommission gibt Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS frei

27 Mai 2023
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Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. UBS und Credit Suisse sind sowohl globale multinationale Investmentbanken als auch Finanzdienstleistungsunternehmen. Im EWR überschneiden sich ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wealth Management (Vermögensverwaltung und Anlageberatung für vermögende Privatpersonen) und Asset Management (Vermögensverwaltung für ein breites Kundenspektrum) sowie Investmentbanking. Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen im EWR überschneiden, nicht wesentlich einschränken würde.
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Versicherer: Technische Standards für das Berichtswesen veröffentlicht

24 Mai 2023

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Die Unternehmen müssen diese vom 4. Quartal 2023 an berücksichtigen. In der aktuellen Version wurden risikobasierte Schwellenwerte angepasst. Ziel war es, die Arbeitsbelastung für Unternehmen zu reduzieren. Einige Meldebögen wurden ebenfalls überarbeitet oder auch neu aufgelegt. Diese ermöglichen es zum Beispiel, Informationen zu Cyberrisiken oder Nachhaltigkeitsrisiken von Investments zu erheben.
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Albis Leasing AG: BaFin setzt Geldbuße fest

22 Mai 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 25. April 2023 eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro gegen die Albis Leasing AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte nicht rechtzeitig bekannt gegeben, von welchem Zeitpunkt an und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 öffentlich zugänglich war. Jahresfinanzberichte sind zwar auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen. Mehr…

EU-Unterstützung für Reformen in den Mitgliedstaaten wird allgemein begrüßt

19 Mai 2023

Den Menschen in Europa gefällt, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung von Reformen in vielen Politikbereichen mit ihrem Sachverstand unterstützt. Das geht aus einer Eurobarometer-Blitzumfrage von April 2023 hervor, die die Bedeutung und die Notwendigkeit von Hilfe durch das Instrument für technische Unterstützung (TSI) belegt. Über das TSI leistet die Kommission technische Unterstützung bei Reformen in der EU. Die Hilfe erfolgt auf Ersuchen der nationalen Regierungen. Das TSI kann den Mitgliedstaaten auch bei der Gestaltung, Änderung, Umsetzung oder Überarbeitung der in ihren Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Reformen unter die Arme greifen. Mehr…

CCP: ESMA-Leitlinien zu Indikatoren für Sanierungspläne

19 Mai 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wendet die im März 2023 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde veröffentlichten Leitlinien zu den Indikatoren für Sanierungspläne zentraler Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) an. Indikatoren sind qualitative oder quantitative Merkmale, die auf bestimmte Entwicklungen der Finanzlage der CCP hindeuten. Zweck dieser Leitlinien ist es, kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems zu schaffen. Mehr…

AXA Krankenversicherung : BaFin setzt Kapitalaufschlag fest

17 Mai 2023
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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. März 2023 gegenüber der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation. Diese hatte eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation ergeben. Das Unternehmen muss die Mängel fristgebunden beseitigen. Die Anordnungen sind seit dem 4. Mai 2023 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 319 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin kann bei Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die gemäß Solvency II beaufsichtigt werden, einen Kapitalaufschlag nach § 301 (1) Nr. 3 VAG festsetzen. Dieser wird auf die Solvabilitätskapitalanforderung aufgeschlagen. Und zwar dann, wenn Risiken, die sich aus Mängeln in der Geschäftsorganisation ergeben, nicht angemessen abgedeckt werden.
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