Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Umstände für vorübergehende Beschränkungen im Fall eines erheblichen Nichtausfallereignisses. Die ESMA hatte die Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht. Ein Nichtausfallereignis ist ein Szenario, in dem einer CCP aus einem anderen Grund als einem Ausfallereignis Verluste entstehen. Dieses Ereignis kann infolge eines Versagens im Zusammenhang mit einer Geschäfts-, Verwahrungs- oder Investitionstätigkeit, eines rechtlichen oder betrieblichen Versagens oder infolge einer betrügerischen Handlung, wie etwa einer Cyber-Attacke, eintreten.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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