Bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) ist ab dem 3. Januar 2018 ein aktiver Legal Entity Identifier (LEI) erforderlich.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die der Meldepflicht solcher Transaktionen unterliegen, und Zweigniederlassungen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben dann sicherzustellen, dass ihre Kunden vor Ausübung der Transaktion über einen aktiven LEI verfügen, um diese in den Meldungen korrekt identifizieren zu können. Andernfalls kann das Institut die meldepflichtigen Geschäfte nicht ausführen. Die Kunden sind daher angehalten, einen LEI zu beantragen.
Der LEI ist eine weltweit gültige Kennungsnummer, die die an einer Transaktion beteiligten Unternehmen eindeutig identifiziert. Sein Einsatz wurde auf Beschluss der G-20-Staaten nach Ausbruch der Finanzkrise forciert und wird unter anderem für die Meldung von Derivategeschäften gemäß Artikel 9 der europäischen Marktinfrastukturverordnung (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) bereits aktiv genutzt.
Das weltweite Rahmenwerk des LEI-Einsatzes wird vom LEIROC koordiniert, dem Legal Entitiy Identifier Regulatory Oversight Committee. Die Vergabe von LEIs erfolgt durch sogenannte Local Operating Units (LOUs). Für die Vergabe eines LEI und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an, die den Geschäftsbedingungen des jeweiligen LOU zu entnehmen sind. Unternehmen, die einen LEI nutzen, müssen ihre Stammdaten jährlich aktualisieren und an das LOU übermitteln.