Mehrheit beschäftigt sich ungern mit dem Thema Erbschaft

09 Dezember 2015
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Jeder zweite Bundesbürger hat bereits geerbt oder erwartet in der Zukunft eine Erbschaft. Und das Erbvolumen nimmt kontinuierlich zu: Laut aktuellen Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in den Jahren 2015 bis 2024 in Deutschland etwa 3,1 Billionen Euro Privatvermögen vererbt. Doch nach einer Studie der Deutschen Bank ist für einen Großteil der Deutschen Erben ein Tabuthema mit kommunikativen Hürden: Die Bereitschaft, sich mit dem Thema Erbschaft zu befassen, ist gering. 58 Prozent der Bundesbürger geben an, sich mit dem Thema ungern zu beschäftigen und mehr als Dreiviertel der Deutschen empfindet das Erbrecht als kompliziert (76 Prozent).

„Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall zu kennen, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht, um frühzeitig Vorkehrungen zu treffen“, erläutert Thomas Danz, Leiter Private Banking Deutschland der Deutsche Bank. So wünschen sich fast jeder zweite potenzielle Erblasser (47 Prozent) und rund zwei Drittel der künftigen Erben (62 Prozent) innerhalb der Familie offene Gespräche und damit mehr Transparenz über die Regelung des Erbfalls. Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank.

Komplexität nimmt zu: Immobilien- und Wertpapieranteil steigt

Bei Erbschaften wird künftig ein höherer Anteil von Grundstücken und Immobilien erwartet. 58 Prozent der künftigen Erben gehen davon aus, dass sie eine selbstgenutzte Immobilie erben werden. Bislang waren bei lediglich 37 Prozent der Fälle selbstgenutzte Immobilien Teil der Erbmasse. 18 Prozent erwarten, dass sie Wertpapiere erben oder ihren Erben hinterlassen werden. Bei den bisherigen Erbschaften lag diese Zahl noch bei 11 Prozent. „Sowohl durch die Bewertung der Immobilien als auch durch die Aufteilung unter mehreren Erben werden Erbschaften komplexer“, sagt Danz.

Erben reicht nicht für Altersvorsorge

Mehr als 70 Prozent der Bundesbürger sind überzeugt, dass die Altersvorsorge unabhängig von möglichen Erbschaften erfolgen muss. „Auf Basis einer Erbschaft allein sollte die eigene Altersvorsorge nicht geplant werden“, erläutert Danz. „Darüber ist sich die große Mehrheit der Deutschen einig“. Zumal ein Großteil der Bevölkerung (86 Prozent) – angesichts steigender Gesundheits- und Pflegekosten bei einer alternden Gesellschaft – davon ausgeht, dass sich die Möglichkeiten etwas zu vererben oder zu erben einschränken werden.

Erblasser und Erben einig: Streit soll vermieden werden

Bei den Vorstellungen über die Abwicklung des Erbfalls stimmen Erblasser und Erben überein: Streit soll vermieden werden (jeweils 77 Prozent), die Aufteilung des Erbes klar geregelt sein (73 beziehungsweise 72 Prozent) und alle notwendigen Dokumente sollten vorliegen (jeweils 67 Prozent). Doch die Realität ist teilweise eine andere. So gab fast ein Fünftel der bisherigen Erben an, es habe Streit um das Erbe gegeben.

Besser gut und ganzheitlich beraten

Von den potenziellen Erblassern, die bereits ein Testament gemacht haben, ließen sich mehr als die Hälfte von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten. Zunehmend wird auch das Internet als Informationsquelle beim Abfassen eines Testaments genannt (zwölf Prozent). Aber auch die Beratungserwartungen speziell an Banken beschränken sich heutzutage keineswegs nur auf die Frage, wie man sein Erbe optimal und vor allem sicher anlegen kann. Dies ist jedoch auch ein wichtiger Gesichtspunkt für künftige Erben (55 Prozent) und potentielle Erblasser (45 Prozent). Für 67 Prozent der künftigen Erben und 59 Prozent der potentiellen Erblasser wäre es besonders wichtig, Informationen auch über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbschaft zu erhalten.

„Unsere Studie belegt: Mehr als Dreiviertel derjenigen, die sich bei einem Bank- oder Finanzberater informierten, gaben an, dass sich das Beratungsgespräch für sie gelohnt hat“, sagt Danz. Die Deutsche Bank rät deshalb zu einer umfänglichen Beratung rund um das Thema Vermögensüberträge zwischen den Generationen. Sie empfiehlt die Einbeziehung von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern als externe Spezialisten.

Quelle: Deutsche Bank AG

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