Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Durchführung und Koordinierung der Haushaltspolitik im kommenden Jahr an die Hand. Gleichzeitig gehen die Beratungen über den künftigen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung weiter. Insgesamt sollte die Haushaltspolitik im Jahr 2024 die mittelfristige Schuldentragfähigkeit sicherstellen und ein nachhaltiges und inklusives Wachstum in allen Mitgliedstaaten fördern. Die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die bei einem schweren Wirtschaftsabschwung eine vorübergehende Abweichung von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen gestattet, wird Ende 2023 außer Kraft gesetzt. Das Auslaufen der allgemeinen Ausweichklausel bedeutet die Rückkehr zu quantifizierten und differenzierten länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik. Auf Basis der Leitlinien, die die Kommission im November 2022 vorgelegt hatte, wird zurzeit über eine Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung beraten. Solange noch kein neuer haushaltspolitischer Rahmen in Kraft ist und angesichts der neuen Realität nach der Pandemie, wäre es unangemessen, schlichtweg zu den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückzukehren, die vor Inkraftsetzung der allgemeinen Ausweichklausel im Jahr 2020 galten.
Da noch kein neuer Rechtsrahmen basierend auf den Ergebnissen der laufenden Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung in Kraft ist, gilt der gegenwärtige Rechtsrahmen weiter. Unterdessen könnten aber als wirkungsvolle Überleitung zu den künftigen Haushaltsregeln und mit Blick auf die gegenwärtigen Herausforderungen einige Elemente der Reformleitlinien der Kommission, die mit dem aktuellen Rechtsrahmen vereinbar sind, schon jetzt in den Zyklus der haushaltspolitischen Überwachung eingebunden werden.
Deshalb hat sich die Kommission darauf vorbereitet, für 2024 länderspezifische haushaltspolitische Empfehlungen vorzuschlagen, die eine quantitative Vorgabe und außerdem qualitative Leitlinien für Investitions- und Energiemaßnahmen enthalten. Diese Empfehlungen werden mit den vorgeschlagenen Kriterien in den Reformleitlinien der Kommission, aber nach wie vor auch mit den geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang stehen.
Leitlinien für die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen haushaltspolitische Ziele festzulegen, die die Konsolidierungskriterien in den Reformleitlinien der Kommission erfüllen. Außerdem sollen sie in den Programmen erläutern, wie ihre Reform- und Investitionspläne zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zu einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum einschließlich der Ziele für den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz beitragen, und somit den in den Reformleitlinien der Kommission festgelegten Kriterien entsprechen.
Die Kommission ist also bereit, für 2024 länderspezifische haushaltspolitische Empfehlungen vorzuschlagen, die
*mit den in den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen gesteckten Zielen der Mitgliedstaaten in Einklang stehen, vorausgesetzt, diese Ziele sind damit vereinbar, dass die öffentliche Schuldenquote auf einen Abwärtspfad gebracht oder auf einem „vorsichtigen“ Niveau gehalten wird und das Haushaltsdefizit mittelfristig unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleibt;
*in Abhängigkeit von den Schuldenherausforderungen der Mitgliedstaaten quantifiziert und differenziert sind;
*auf Basis der Nettoprimärausgaben formuliert sind, wie es die Kommission in den Reformleitlinien vorgeschlagen hat.
Darüber hinaus wird die Kommission den öffentlichen Investitionen in ihren länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik weiterhin einen hohen Stellenwert einräumen. Alle Mitgliedstaaten sollten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere für den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die länderspezifischen Empfehlungen werden auch Leitlinien für die Haushaltskosten von Energiemaßnahmen enthalten.
Durchführung des Defizitverfahrens
Da der Wirtschafts- und Haushaltsausblick aktuell noch mit hoher Unsicherheit behaftet ist, sollte aus Sicht der Kommission in diesem Frühjahr nicht über die Einleitung von Defizitverfahren entschieden werden. Die Kommission wird dem Rat vorschlagen, im Frühjahr 2024 wieder auf Basis der Ist-Daten für 2023 und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gegebenenfalls defizitbedingte Verfahren zu eröffnen.
Das sollten die Mitgliedstaaten berücksichtigen, wenn sie ihre Haushaltspläne 2023 ausführen und in diesem Frühjahr Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ausarbeiten bzw. im Herbst ihre Haushaltsplanungen für 2024 aufstellen.
Baldige Vorschläge zur wirtschaftspolitischen Steuerung
Die Beratungen über die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung kommen voran, nachdem die Kommission im November 2022 Leitlinien vorgelegt hatte. In mehreren zentralen Fragen nähern sich die Standpunkte an. Bei anderen besteht noch Klärungsbedarf. Die Kommission plant, Legislativvorschläge nach den bevorstehenden Tagungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ und des Europäischen Rates im März 2023 vorzulegen.
Nächste Schritte
Diese Mitteilung enthält erste haushaltspolitische Leitlinien für 2024, die gegebenenfalls im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters im Mai 2023 aktualisiert werden. Die aktualisierten Leitlinien werden weiterhin der weltwirtschaftlichen Lage, der spezifischen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten, dem Fortgang der Beratungen über die laufende Überarbeitung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung und den Orientierungsaussprachen im Rat Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, diese Leitlinien bei ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen.