Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Auskunft von X

10 November 2023

Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Verlangen betriff auch die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste. Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten und seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften einhalten. Dies umfasst auch die Bewertung und Minderung der Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten, Desinformation und Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens.

Im vorliegenden Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen, ob X das Gesetz über digitale Dienste einhält. Dabei geht es u. a. um die Regeln und Maßnahmen der Plattform in Bezug auf die Meldung illegaler Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und die Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken. Die Kommissionsdienststellen sind befugt, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften weitere Auskünfte von X zu verlangen.
Nächste Schritte

X muss den Kommissionsdienststellen die verlangten Auskünfte zu Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung und Funktionsweise seines Krisenreaktionsprotokolls bis zum 18. Oktober 2023 und zu den übrigen Fragen bis zum 31. Oktober 2023 übermitteln. Nach der Auswertung dieser Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte zur förmlichen Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste führen.

Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldbußen verhängen, wenn in Beantwortung eines Auskunftsverlangens unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht werden. Falls X überhaupt nicht antwortet, kann die Kommission die Informationen per Beschluss verlangen. In diesem Fall könnte sie bei nicht fristgerechter Beantwortung auch Zwangsgelder verhängen.

Hintergrund

Das Gesetz über digitale Dienste ist ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU. Es setzt beispiellose neue Standards für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation, illegale Inhalte wie illegale Hassrede und andere Gefahren für die Gesellschaft. Gleichzeitig enthält es übergeordnete Grundsätze und solide Garantien für das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Rechte der Nutzer.

Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 Unternehmen anhand ihrer Nutzerzahlen von über 45 Millionen bzw. 10 % der EU-Bevölkerung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Suchmaschinen (VLSEs) benannt. Diese Plattformen und Suchmaschinen müssen alle seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten.

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