Jeder zweite Bank-Manager fürchtet Aufsichtsrisiken

04 Oktober 2016
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In deutschen Banken wächst die Angst vor den Behörden. Jede zweite Fach- oder Führungskraft zweifelt daran, dass die internen Abläufe geltendem Aufsichtsrecht entsprechen. 59 Prozent bemängeln zudem fehlende Kontrollen, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, mögliche Risiken zu überwachen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (MaRisk). Das zeigt eine Studie von Procedera Consult.

Die festgestellten Mängel können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Denn die Bankenaufsicht prüft verstärkt, ob alle Mitarbeiter die veröffentlichen Anweisungen kennen und sich auch daran halten. So will der Gesetzgeber vermeiden, dass einzelne Angestellte zu hohe Risiken eingehen und damit das Geld der Sparer aufs Spiel setzen.

Damit das nicht passiert, müssen alle Vorgänge dokumentiert und mit dem internen Kontrollsystem verknüpft werden. Doch all das nützt nichts, wenn Mitarbeiter dieser schriftlich fixierten Ordnung misstrauen und sich deshalb womöglich anders verhalten als erwartet. „Banken müssen die Irritationen auf Führungsebene ernst nehmen“, sagt Ralf Heydebreck, Experte für bankfachliches Anweisungswesen bei Procedera Consult. „Angestellte brauchen Sicherheit, damit sich keine Fehler einschleichen, die von der Aufsicht später bemängelt werden.“

Externe Prüfer beanstanden vor allem widersprüchlich formulierte Anweisungen, doppelt beschriebene Vorgänge und Regelungslücken, die sich vor allem dann ergeben, wenn die beteiligten Fachbereiche zu wenig miteinander sprechen. Häufig fallen auch Regelungen auf, die keinen anweisenden Charakter haben, sondern Sachverhalte beschreiben. Eine methodisch naheliegende Lösung findet jedoch kaum Zustimmung. Nur 32 Prozent der Bankexperten wünschen sich eine zentrale Redaktion, die sich künftig um das gesetzlich vorgeschriebene Organisationshandbuch kümmern. Grade mal ein Viertel der Befragten kann sich noch weitere Befugnisse vorstellen, um etwa eine Inhouse-Beratung für die Gesamtbank zu schaffen.

Nach Ansicht von Heydebreck stecken die Banken in einem Dilemma: „Ausgerechnet diejenige Abteilung, die für das Anweisungswesen verantwortlich zeichnet, soll nach Ansicht vieler Entscheidungsträger keine zusätzlichen Kompetenzen bekommen.“ Der Experte sieht die Führungsspitze am Zug, denn die ist laut Gesetz für eine ordnungsgemäße Organisation verantwortlich (§ 25 KWG). „Die Vorstände müssen in die Organisationsabteilung investieren und dafür sorgen, dass sich die Angestellten im Tagesgeschäft wieder sicher fühlen.“

Einfach formulierte und nachvollziehbar dargestellte Vorgänge tragen viel dazu bei, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Fast zwei Drittel der Befragten bestätigen, dass die Richtlinien vollständig ausformuliert sind und damit häufig auch verwirrend. Zudem verweisen nur 55 Prozent der Anweisungen auf benötigte Unterlagen, die Mitarbeiter benötigen, um einen Vorgang abzuschließen. Weniger als die Hälfte der Befragten erkennen auf den ersten Blick, ob sie bestimmte IT-Anwendungen benötigen. Elektronische Organisationshandbücher bieten solche Hilfestellungen jedoch längst an. „Technisch lassen viele Banken die Mitarbeiter im Regen stehen und riskieren damit Rüffel von offizieller Stelle“, sagt Studienleiter Heydebreck.

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