Die Kommission hat am 19 Juni einen EU-Jahreshaushalt in Höhe von 199,7 Mrd. EUR für 2025 vorgeschlagen. Der Haushalt wird durch Auszahlungen in Höhe von schätzungsweise 72 Mrd. EUR im Rahmen von NextGenerationEU ergänzt. Diese umfangreiche Finanzausstattung wird die EU dabei unterstützen, ihre politischen Prioritäten zu erreichen und zugleich die im Februar 2024 im Rahmen der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vereinbarten Änderungen zu berücksichtigen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 ist so gestaltet, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie am meisten bewirken. So werden wir Europa in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung von deren Bedürfnissen sowie jener unserer Partner in der ganzen Welt widerstandsfähiger und zukunftsfähiger machen, was den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in der EU zugutekommt. Dies erfolgt durch die Förderung des grünen und des digitalen Wandels sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Stärkung der strategischen Autonomie und der globalen Rolle Europas. Der Haushaltsplanentwurf wird über die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) die Unterstützung von kritischen Schlüsseltechnologien ermöglichen.
Syrische Flüchtlinge in der Türkei und in der gesamten Region, die südliche Nachbarschaft und die Länder des Westbalkans erhalten im Einklang mit der Halbzeitrevision des MFR auch weiterhin Unterstützung aus dem Haushaltsplanentwurf 2025; außerdem wird aus den Haushaltsmitteln die externe Dimension der Migration angegangen. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, der Ukraine fest einplanbare Unterstützung zu bieten.
Die Kommission schlägt folgende Mittelzuweisungen (Mittel für Verpflichtungen) für die verschiedenen Prioritäten der EU vor:
*53,8 Mrd. EUR für die Gemeinsame Agrarpolitik und 0,9 Mrd. EUR für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds‚ zugunsten der europäischen Landwirte und Fischer, aber auch um den Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie den Fischereisektor widerstandsfähiger zu machen und den notwendigen Spielraum für das Krisenmanagement zu schaffen.
*49,2 Mrd. EUR für regionale Entwicklung und Kohäsion zur Unterstützung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für eine Infrastruktur, die dem grünen Wandel und den prioritären Projekten der Union förderlich ist.
*16,3 Mrd. EUR zur Förderung unserer Partner und Interessen weltweit, davon u. a. 10,9 Mrd. EUR im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt), 2,2 Mrd. EUR für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und 0,5 Mrd. EUR für die Wachstumsfazilität für den Westbalkan sowie 1,9 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe.
* Im Rahmen der Ukraine-Fazilität werden weitere 4,3 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen zur Verfügung stehen, die durch Darlehen in Höhe von 10,9 Mrd. EUR ergänzt werden.
*13,5 Mrd. EUR für Forschung und Innovation, davon vor allem 12,7 Mrd. EUR für „Horizont Europa“, das Leitprogramm der Union für Forschung. Der Haushaltsplanentwurf sieht auch die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes im Rahmen von „Horizont Europa“ und durch Umschichtungen aus anderen Programmen vor.
*4,6 Mrd. EUR für europäische strategische Investitionen, davon z. B. 2,8 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe“ zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur, 1,1 Mrd. EUR für das Programm „Digitales Europa“ zur Gestaltung der digitalen Zukunft der Union und 378 Mio. EUR für „InvestEU“ für Schlüsselprioritäten (Forschung und Innovation, grüner und digitaler Wandel, Gesundheitswesen und strategische Technologien).
*2,1 Mrd. EUR als Ausgaben für den Weltraum, hauptsächlich für das Weltraumprogramm der Union, das die Maßnahmen der Union in diesem strategischen Bereich zusammenführt.
*11,8 Mrd. EUR für Resilienz und Werte, davon u. a. 5,2 Mrd. EUR zur Deckung der steigenden Kosten der Mittelaufnahmen im Rahmen von NGEU, 4,0 Mrd. EUR für Erasmus+ zur Schaffung von Bildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten für Menschen, 352 Mio. EUR für die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden in ganz Europa und 235 Mio. EUR für die Förderung von Justiz, Rechten und Werten.
*2,4 Mrd. EUR für Umwelt- und Klimapolitik, davon vor allem 771 Mio. EUR für das LIFE-Programm zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel und 1,5 Mrd. EUR für den Fonds für einen gerechten Übergang, damit der grüne Wandel auch allen Vorteile bringt.
*2,7 Mrd. EUR für den Schutz unserer Grenzen, davon in erster Linie 1,4 Mrd. EUR für den Fonds für integrierte Grenzverwaltung (IBMF) und 997 Mio. EUR (Gesamtbeitrag der EU) für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex).
*2,1 Mrd. EUR für migrationsbezogene Ausgaben innerhalb der EU, davon vor allem 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden im Einklang mit unseren Werten und Prioritäten.
*1,8 Mrd. EUR für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Verteidigung, davon in erster Linie 1,4 Mrd. EUR zur Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung und der Forschung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds sowie 244,5 Mio. EUR zur Förderung der militärischen Mobilität.
*977 Mio. EUR für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts, davon 613 Mio. EUR für das Binnenmarktprogramm, und 205 Mio. EUR für Arbeiten in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Steuern und Zoll.
*583 Mio. EUR für EU4Health, damit den Bedürfnissen der Menschen im Bereich Gesundheit umfassend Rechnung getragen werden kann, sowie 203 Mio. EUR für das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU), um im Krisenfall rasch operative Unterstützung zu gewährleisten.
*784 Mio. EUR für Sicherheit, davon insbesondere 334 Mio. EUR für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zur Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität.
*196 Mio. EUR für sichere Satellitenverbindungen im Rahmen des neuen Programms der Union für sichere Konnektivität.
Der Haushaltsplanentwurf für 2025 zielt als Teil des Ende 2020 angenommenen und im Februar 2024 abgeänderten langfristigen Haushaltsplans der Union (einschließlich anschließender technischer Änderungen) darauf ab, dessen Prioritäten in konkrete jährliche Ergebnisse umzusetzen Der Haushaltsplan für 2025 muss von der Haushaltsbehörde vor Jahresende förmlich angenommen werden.
Hintergrund
Der EU-Haushaltsplanentwurf 2025 umfasst die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Diese werden durch Ausgaben im Rahmen von NextGenerationEU ergänzt, die mit Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert werden. Für den „Grundhaushalt“ werden im Haushaltsplanentwurf für jedes Programm zwei Beträge vorgeschlagen: Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind die Beträge, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden können, „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Alle Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben.
Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung: „Auch im kommenden Jahr statten wir Europa über den EU-Haushalt mit den Mitteln aus, die für die Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen erforderlich sind, insbesondere durch Unterstützung des grünen und des digitalen Wandels und durch Verbesserung der Resilienz der Union als Ganzes. Auch unsere Position nach außen konnten wir stärken: Die Halbzeitrevision des MFR war von entscheidender Bedeutung, damit unsere Union solide aufgestellt ist, um den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu begegnen, sowie um unsere Fähigkeit zur Reaktion auf Naturkatastrophen zu verbessern und im globalen Wettbewerb um kritische Schlüsseltechnologien zu bestehen.“