Ex-post-Evaluation der Offenlegungsanforderungen zu Klimarisiken: vorerst keine Anpassungen

22 Juli 2024

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihren Ex-post-Evaluationsbericht zu ihren Offenlegungsanforderungen für klimabezogene Finanzrisiken bei grossen Banken und Versicherern. Die Evaluation hat gezeigt, dass sich die Regulierung grundsätzlich bewährt hat und die Zielsetzung erreicht wurde. Die FINMA verzichtet daher zum aktuellen Zeitpunkt auf eine Revision der Anforderungen. Sie wird das dynamische Umfeld weiter beobachten und allfälligen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund der nationalen und globalen Entwicklungen ermitteln.

Die FINMA konkretisierte 2021 ihre Offenlegungsanforderungen für klimabezogene Finanzrisiken von Finanzinstituten der Aufsichtskategorien eins und zwei. Dies mit dem Ziel, dass sich die grossen Institute mit ihren klimabezogenen Finanzrisiken auseinandersetzen und darüber Transparenz herstellen. Wie vorgesehen hat die FINMA die Anforderungen nach wenigen Offenlegungszyklen überprüft. Die interne und externe Evaluation hat ergeben, dass die ursprüngliche Zielsetzung erreicht wurde und sich die Regulierung bewährt hat.
FINMA will nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen

Von einer Revision der Offenlegungsanforderungen wird momentan auch angesichts der fortlaufenden Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf nationaler und internationaler Ebene abgesehen.

Die Transparenz über Klimarisiken wird durch die neue Verordnung des Bundesrates zur Klimaberichterstattung erhöht. Die prinzipienbasiert ausgestalteten Offenlegungsanforderungen der FINMA bleiben sowohl kompatibel mit der Verordnung des Bundesrates als auch mit anderen internationalen Rahmenwerken, wie etwa dem der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), denen sich Institute freiwillig unterstellt haben. Die FINMA wartet die laufenden Arbeiten der internationalen Standardsetzer im Banken- und Versicherungsbereich ab, um diese für eine spätere Anpassung ihrer Anforderungen berücksichtigen zu können. Gleichzeitig behält sich die FINMA aber vor, den Anpassungsbedarf ihrer spezifischen Offenlegungsanforderungen periodisch zu prüfen und wenn nötig eine Revision einzuleiten.

Konsistente Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken

Die FINMA setzt ihren Aufsichtsschwerpunkt im Bereich der Klima- und weiteren Naturrisiken zunehmend auf die interne Governance und die Risikomanagementprozesse der Institute. Mit dem neuen Rundschreiben „Naturbezogene Finanzrisiken“, zu dem die öffentliche Anhörung Ende März 2024 abgeschlossen wurde, wird die FINMA ihre Aufsichtspraxis zum Management solcher Risiken konkretisieren. Die Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken wird hingegen zunehmend von internationalen Standardsetzern geprägt und auch durch Gesetz- und Verordnungsgeber festgelegt. Die FINMA erwartet von den Instituten generell, dass ihre öffentliche Berichterstattung konsistent ist mit ihren internen Risikoeinschätzungen und -prozessen.
Institute sollen neue Offenlegungsanforderungen proaktiv angehen

Obwohl die FINMA momentan davon absieht, ihre Offenlegungsanforderungen anzupassen, sind zahlreiche Finanzinstitute mit steigenden Anforderungen bei der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung konfrontiert. Grund dafür sind die nationalen und internationalen Entwicklungen in diesem Bereich. Deshalb empfiehlt die FINMA den unterstellten Instituten sämtlicher Aufsichtskategorien, frühzeitig die für sie relevanten Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu verfolgen und sich auch mit der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur nachhaltigen Unternehmensführung auseinanderzusetzen.

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