Europäischer Tag der Lohngleichheit

07 November 2020
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Frauen verdienen in der Europäischen Union immer noch weniger als Männer. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den EU-27 hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert: von 14,5 % auf 14,1 %, laut jüngsten Eurostat-Zahlen. Der europäische Tag der Lohngleichheit markiert den Tag, ab dem Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, die die gleiche Arbeit machen, symbolisch nicht mehr bezahlt werden. In diesem Jahr fällt der Europäische Tag der Lohngleichheit auf den 10. November. Im Vorfeld dieses symbolischen Tags haben die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, und die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, diese gemeinsame Erklärung abgegeben: Männer und Frauen sind gleich. Damit sich die europäische Wirtschaft erfolgreich von der Pandemie erholt, müssen alle mit anpacken. 

„Dabei bekommen Frauen für ihre Arbeit noch immer nicht die gleiche Anerkennung wie Männer. In ganz Europa verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 86 Cent für jeden Euro, den ein Mann verdient. Frauen müssen folglich 51 Tage mehr arbeiten, um auf dasselbe Einkommen zu kommen wie ihre männlichen Kollegen.

Dies ist das Ergebnis sozioökonomischer Ungleichheiten, die sich durch das ganze Leben der Frauen ziehen – wenn sie in den Arbeitsmarkt eintreten und ihre Karriere vorantreiben, während sie gleichzeitig die beruflichen und familiären Verpflichtungen ausbalancieren müssen. Hinzu kommt, dass immer noch zu viele Frauen um ein Leben ohne Gewalt ringen müssen.

Die Pandemie hat diese strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und das Armutsrisiko verschärft. Frauen sind überrepräsentiert in schlecht bezahlten Jobs an vorderster Front, die die grundlegendsten und wesentlichen Gemeinschaftsdienste erbringen. Darüber hinaus sind sie unverhältnismäßig häufig in informellen Beschäftigungsverhältnissen tätig, die nicht sozial abgesichert sind.

Das ist nicht nur unfair, sondern widerspricht auch den Werten, für die diese Union steht. Vor mehr als 60 Jahren wurde der Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts in den Europäischen Verträgen verankert. Bei diesem Tempo würde es Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte dauern, um Geschlechtergleichheit zu erreichen. Das ist inakzeptabel. Wir müssen schneller handeln und das Lohngefälle beseitigen.

In diesem Jahr haben wir unsere Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa vorgestellt, die Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles enthält. Und das ist noch nicht alles. Lohndiskriminierung und geschlechtsbezogene Verzerrungen bei den Lohnstrukturen müssen ein Ende haben. In den kommenden Wochen werden wir die Einführung verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz vorschlagen. Angemessene Mindestlöhne können dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, da mehr Frauen als Männer einen Mindestlohn verdienen. Der Wert der Arbeit ist gleich, unabhängig davon, wer – ob Frau oder Mann –sie verrichtet. Dafür steht diese Union. Das ist die Union der Gleichheit.“

Hintergrund

Es gibt vielfältige Gründe für das Lohngefälle: So arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, haben mit dem Problem der „gläsernen Decke“ in Unternehmen zu kämpfen, arbeiten in Niedriglohnsektoren und schlechter bezahlten Positionen, müssen in ihren Familien häufig die Hauptbetreuungsverantwortung übernehmen oder werden für gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt.

Neun von zehn Europäerinnen und Europäern halten es für inakzeptabel, dass Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. Die europäische Arbeitnehmerschaft will Lohntransparenz: 64 % sind für die Offenlegung der Durchschnittslöhne in ihrem Unternehmen nach Art der Arbeit und nach Geschlecht.

Wie von Präsidentin von der Leyen angekündigt, veröffentlichte die Kommission im März 2020 die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, in der Maßnahmen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt werden. Dazu gehört auch eine Initiative zur Einführung verbindlicher Maßnahme zur Gewährleistung der Lohntransparenz. Darüber hinaus wird die Kommission eine Kampagne starten, um die nach wie vor bestehenden Stereotypen über Frauen, ihre Rolle in der Gesellschaft und den Wert ihrer Arbeit anzugehen. Von Januar bis April 2019 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Funktionsweise und Umsetzung des EU-Rechtsrahmens in Bezug auf Lohngleichheit durch. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist online abrufbar.

Der am 28. Oktober 2020 angenommene Vorschlag der Kommission über angemessene Mindestlöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt die Gleichstellung der Geschlechter und trägt dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und Frauen – die in Europa häufiger Mindestlöhne beziehen als Männer – aus der Armut zu befreien.

Auch dadurch, dass sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige verbessert, wirkt die Kommission der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Im Juni 2019 hat die EU die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erlassen, mit der Mindeststandards für das Recht auf Vaterschafts- und Elternurlaub sowie das Recht auf Urlaub für pflegende Angehörige und flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden sollen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 2. August 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die im Juni 2018 angenommene Empfehlung der Kommission zu Standards für Gleichstellungsstellen machte den Weg frei für eine verstärkte Unterstützung von Opfern von Diskriminierung, auch im Lohnbereich. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat heute eine Studie über Kosten und Nutzen der Lohntransparenz für Unternehmen veröffentlicht.

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