Die Kommission hat heute den überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan (ARP) Österreichs samt seinem REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Der Plan weist nun ein Volumen von 3,96 Mrd. EUR an Zuschüssen auf und enthält 30 Reform- und 34 Investitionsmaßnahmen. Das 210 Mio. EUR schwere REPowerEU-Kapitel Österreichs umfasst zwei neue Reformen, eine neue Investitionsmaßnahme und die Ausweitung einer Investitionsmaßnahme aus dem ursprünglichen Plan, die allesamt zum Ziel des REPowerEU-Plans beitragen sollen, Europa weit vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen. Der Fokus des REPowerEU-Kapitels liegt darauf, die Nutzung erneuerbarer Energien, erneuerbaren Wasserstoff und die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs schneller voranzubringen.
Zudem hat Österreich Änderungen an 14 Maßnahmen aus seinem ursprünglichen Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagen. Streichungen von Investitions- oder Reformmaßnahmen gab es keine. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan ergeben sich vor allem aus der Notwendigkeit, der überaus hohen Inflation im Jahr 2022 und den durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Lieferkettenunterbrechungen Rechnung zu tragen, durch die sich Investitionen verteuert und verzögert haben.
Die 210 Mio. EUR an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen aus REPowerEU ergeben zusammen mit der maximalen Mittelzuweisung für nicht rückzahlbare Hilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die von 3,5 Mrd. EUR auf 3,75 Mrd. EUR heraufgesetzt wurde, nun eine Gesamtsumme von 3,96 Mrd. EUR an nicht rückzahlbaren Hilfen für Österreich. Die Aufwärtskorrektur der Mittelzuweisung ergibt sich daraus, dass der Verteilungsschlüssel für ARF-Finanzhilfen im Juni 2022 aktualisiert wurde.
Ein Schub für die Energiewende in Österreich
Der geänderte Plan legt den Schwerpunkt in hohem Maße auf den ökologischen Wandel und sieht 56 % der verfügbaren Mittel für Maßnahmen zugunsten der Klimaziele vor, womit der geforderte Zielwert von 37 % weit übertroffen wird.
Im ursprünglichen Plan Österreichs sind Reformen wie die ökosoziale Steuerreform, das Erneuerbaren-Ausbaugesetz und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz sowie verschiedene Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Haushalten bei der Energiewende vorgesehen. Dieser Aspekt wird durch das REPowerEU-Kapitel noch verstärkt. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen tragen dazu bei, die die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die Nutzung erneuerbarer Energien schneller voranzutreiben und die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu vermindern.
Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und insbesondere Windparks zu straffen. Dies wird Österreich helfen, seine ehrgeizigen Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Die zweite Reform betrifft die Annahme und Umsetzung einer nationalen Wasserstoffstrategie mit klarem Fokus auf der Förderung von erneuerbarem Wasserstoff. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltene neue Investitionsmaßnahme ist eine Förderregelung für Privatpersonen und nicht gewinnorientierte Organisationen für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf Gebäuden. Bei der zweiten Investitionsmaßnahme handelt es sich um die Ausweitung einer im ursprünglichen Plan vorgesehenen Förderregelung für die Anschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge und den Bau von Ladeinfrastruktur.
Stärkung der digitalen Vorsorge und der sozialen Krisenfestigkeit Österreichs
Der geänderte ARP trägt auch erheblich zum digitalen Wandel in verschiedenen Bereich bei, darunter Konnektivität, öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen, Bildung, Forschung und Innovation, Gesundheit und Kultur. Da die Maßnahmen verändert wurden (so wurde die Zahl der Haushalte, die Zugang zu Gigabit-fähigen Netzen erhalten sollen, aufgrund der gestiegenen Kosten gesenkt und die Investition in den Digitalisierungsfonds öffentliche Verwaltung wegen mangelnder Nachfrage heruntergeschraubt), hat sich der Beitrag des geänderten Plans zu dieser Säule zwar verringert, ist mit 36 % aber nach wie vor ambitioniert und liegt weit über dem Zielwert von mindestens 20 %.
Die sozialen Ziele bleiben im geänderten Plan ambitioniert und die Gesundheits- und Sozialreformen weitgehend unverändert. Die Änderungen bei der Bildungsförderung unterstützen die Ziele des ursprünglichen Plans, den Zugang zu Bildung zu verbessern. Insbesondere werden zwei Zielwerte durch drei neue Reformen ersetzt. Dadurch wird der Zugang der Schüler zu landesweit standardisierten Leistungsbewertungen verbessert und werden Kriterien für die Feststellung der sozioökonomischen Ausgangslage an Schulen eingeführt, die bei der Zuweisung von Humanressourcen an Schulen als Orientierungshilfe dienen könnten.
Nächste Schritte
Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die Bewertung der Kommission zu billigen. Sobald der Rat grünes Licht gibt, kann Österreich seinen zweiten Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) stellen und 42 Mio. EUR als Vorfinanzierung aus REPowerEU beantragen. Weitere Auszahlungen wird die Kommission genehmigen, wenn die im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Durchführung der Investitionen und Reformen gemessen werden, zufriedenstellend erfüllt sind.