Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel ihren Aktionsplan „Verbraucherfinanzgeschäfte: Bessere Produkte, größere Auswahl“ vorgelegt. Die vier Verbände – Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) – unterstützen die damit verbundenen Ziele, das Verbrauchervertrauen zu stärken, die regulatorischen Hürden für grenzüberschreitende Angebote zu reduzieren sowie die Entwicklung innovativer digitaler Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu fördern.
Hinsichtlich der Überlegungen im EU-Aktionsplan zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen in anderen EU-Währungen als dem Euro besteht bereits eine umfassende Transparenz für den Verbraucher. Diese Preise bilden sich im Wettbewerb am Markt, regulatorische Eingriffe in diese Preisbildung lehnen die vier Verbände ab. In die Preise fließen die Kosten der Transaktion sowie den damit verbundenen Entgelten bei Währungsumrechnungen ein. Letztere basieren auf der jeweiligen Währungsanschaffung am gewählten Devisenmarkt.
Im Unterschied zu Eurozahlungen im nationalen und grenzüberschreitenden EU-Umfeld entstehen hierbei höhere Kosten. Über die Entgelte für Zahlungsverkehrstransaktionen informieren die Banken und Sparkassen in Deutschland bereits über das bewährte und allen Kunden zugängliche Preis- und Leistungsverzeichnis. Auch veröffentlichen die Kreditinstitute tagesaktuell die Umrechnungskurse bei der Konvertierung ausländischer Währungen.
Im Bereich der Digitalisierung und Innovation von Finanzprodukten ist zu gewährleisten, dass alle Akteure von Finanzdienstleistungen, somit auch FinTechs, den gleichen regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen wie Kreditinstitute unterliegen. Dies gilt insbesondere auch für den Verbraucherschutz. Damit wird ein „Level Playing Field“ sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Anbietern vermieden.
Das Vorhaben der EU-Kommission, die gegenwärtigen Regelungen für vorvertragliche Informationen zu überprüfen, um diese an die digitalen Finanzangebote anzupassen, unterstützen die vier Verbände. Hier gehe es vor allem darum, Doppelarbeiten zu vermeiden. So sollte sichergestellt werden, dass es aufgrund kumulativer Vorgaben, zum Beispiel aus dem Bereich des Verbraucherkreditrechts oder des elektronischen Geschäftsverkehrs, nicht zu einer Pflicht kommt, dieselben Informationsinhalte mehrfach zu erteilen.
Wenn ausufernde Informationspflichten über Finanzprodukte abgebaut würden, dürfte das deren Verständnis vereinfachen. Denn zusätzliche Informationen führen nicht automatisch zu einer besseren Verständlichkeit. Dabei müssen die in vielen Bereichen gebotenen Vereinfachungen und Erleichterungen für sämtliche Vertriebskanäle gleichermaßen gelten.