ESMA verschiebt den Zeitpunkt der Veröffentlichung der jährlichen Transparenzberechnungen für Nichteigenkapitalinstrumente und die quartalsweise Veröffentlichung von Daten zur systematischen Internalisierung. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA will Marktteilnehmer in der Corona-Krise nicht dadurch einem unbeabsichtigten operationellen Risiken aussetzen, dass sie von ihnen verlangt, erstmalige jährliche Berechnungen zu Nichteigenkapitalinstrumenten sowie vierteljährliche Berechnungen für das systematische Internalisierer-Regime für Derivate, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate zum 30. April bzw. 1. Mai 2020 berücksichtigen. Diese Transparenzverpflichtungen gehen auf die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und die europäische Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zurück.
Die ESMA hat daher mitgeteilt, die erstmalige Veröffentlichung von Daten für die Berechnungen zur systematischen Internalisierung für Derivate, Exchange Traded Commodities (ETCs), Exchange Traded Notes (ETNs), Emissionszertifikate und strukturierte Finanzprodukte auf den 1. August 2020 mit darauf folgender Geltung ab dem 15. September 2020 zu verschieben. Bis zum neuen Anwendungsstichtag am 15. September 2020 gelten die bisherigen übergangsweisen Transparenzberechnungen (Transitional Transparency Calculations) für Nichteigenkapitalinstrumente weiter.
Die jährlichen Berechnungen zu Anleihen verschiebt die ESMA hingegen nicht. Marktteilnehmer hätten diese Berechnungspflichten bereits im letzten Jahr umgesetzt, weshalb es beispielsweise nicht nötig sein dürfte, die IT anzupassen. Umgekehrt könne eine Verschiebung hier zu neuen Risiken führen.
Quelle: BaFin