Seit dem 1. Januar können Hinweisgeber mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht auch über ein elektronisches System bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.
Das elektronische System garantiert einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers, ermöglicht es der BaFin aber andererseits, mit dem Hinweisgeber in Kontakt zu treten. Dieser bleibt dabei weiterhin anonym. Damit hat die BaFin die Rahmenbedingungen weiter verbessert, in denen potenzielle Hinweisgeber bereit sind, ihr Wissen preiszugeben, und die BaFin in der Lage ist zu überprüfen, ob Hinweise aufsichtsrechtliche Bedeutung haben.
Die bisher vorhandenen Kommunikationskanäle – per E-Mail, per Post, telefonisch oder persönlich – stehen den Hinweisgebern weiterhin zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Hinweisgeberstelle sind auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.