Die Bürgschaftsbanken haben ihre Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB) modernisiert und vereinheitlicht. Die neuen, bundesweit einheitlichen ABB gelten seit 1. Juli 2017. Die zunehmende Regulierung der Kreditwirtschaft und Digitalisierung bei Mittelstand, Banken und Sparkassen hatten eine Modernisierung der ABB aus Sicht des Vebands Deutscher Bürgschaftsbanken notwendig gemacht.
Durch die Vereinheitlichung der Allgemeinen Bürgschaftsbedingungen (ABB) können die Hausbanken kleinen und mittleren Unternehmen, die besonders im Förderfokus der Bürgschaftsbanken stehen, die Zusammenarbeit durch standardisierte Prozesse wesentlich erleichtern. Die Bürgschaftsbanken unterstützen damit den Bürokratieabbau und erleichtern dem Mittelstand den Zugang zu Finanzierungen.
„Von den neuen, einheitlichen Bürgschaftsbestimmungen profitieren Hausbanken und KMU, weil die Nutzung von Bürgschaften schneller und sicherer wird“, ist Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) überzeugt. „Die Kreditinstitute haben weniger Aufwand bei der Prüfung und Verwaltung. Verbürgte Unternehmen kommen künftig einfacher an Kredite. Die Bürgschaftsbanken können mit den neuen Bestimmungen effizienter arbeiten und sie jederzeit zentral an neue Regulierungen anpassen.“
So wie alle Banken AGB haben, brauchen die Bürgschaftsbanken ABB, um das Verhältnis zwischen den KMU als Kreditnehmern, Hausbanken und Bürgschaftsbanken einfach zu regeln. Experten der 16 Bürgschaftsbanken haben die neuen ABB zusammen mit den staatlichen Rückbürgen vom Bund und aus den Bundesländern entwickelt.