Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat konkretisierende Vorschriften, sogenannte technische Regulierungsstandards (RTS), veröffentlicht. Diese bilden eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Europa.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass Drittdienstleister, zum Beispiel Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste, nur über eine dezidierte technische Schnittstelle des kontoführenden Instituts Zugang zum Konto des Bankkunden erhalten dürfen. Damit bleiben die hohen Sicherheitsstandards des Zahlungsverkehrs für Kunden wie Banken erhalten. Zudem werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen.
Ferner legt die EBA in ihren RTS fest, dass kontoführende Kreditinstitute die Option erhalten sollen, bei Kartenzahlungen oder bei Überweisungen bis 30 Euro auf eine gesonderte Transaktionsfreigabe durch den Kunden (zum Beispiel per Tan oder Pin) zu verzichten. Die DK begrüßt diese Festlegung, denn so können Kleinbetragszahlungen auch zukünftig schnell und einfach beauftragt werden. Durch diese Ausnahme von der viel diskutierten Zwei-Faktor-Authentifikation können die Vorteile des kontaktlosen Bezahlens per Bankkarte oder des Geldsendens per Banking-App (person-to-person) weiterhin genutzt werden.
Die Regeln müssen noch von der Europäischen Kommission angenommen werden und sind dann innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Im Interesse aller Marktteilnehmer erwartet die DK eine zügige Bestätigung der RTS auf EU-Ebene und eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Ländern. Nur so kann das Ziel erreicht werden, einheitliche Standards für die Sicherheit von Internetzahlungen sowie den Kontozugang für Drittdienstleister in ganz Europa zu verwirklichen und somit dem Kunden bestmögliche Services zu bieten.