Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Delen Investment Group, angeblicher Sitz in der Hanauer Landstraße 291b, 60314 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch besteht keinerlei Zusammenhang mit der in Belgien ansässigen Delen Private Bank.
Am 28. Oktober 2021 hatte die BaFin vor den unerlaubten Aktivitäten der Delen Finance gewarnt. Nun ist bekannt geworden, dass die Verantwortlichen ihre Tätigkeit unter der Bezeichnung Delen Investment Group fortsetzen.
Die Delen Investment Group nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen und Aktien bekannter Unternehmen anzubieten. Die Inhalte der Webseite delen-investment.com rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Quelle : BaFin