„Die obersten Bundesrichter haben bestätigt: Cum-Ex-Aktiengeschäfte waren und sind strafbar. Das ist gut und richtig so! In der Entscheidung geht es aber auch um weitere Fragen. Die Richter haben ebenfalls bestätigt, dass das Strafgericht die Einziehung von illegal erlangten Steuererstattungen anordnen kann, auch wenn die Warburg Bank die Steuerforderungen bei der Steuerbehörde – zumindest vorläufig – beglichen hat“, erklärt Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Cum-Ex-Steuerskandal.
De Masi weiter: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Finanzminister Olaf Scholz, der sich als Erster Bürgermeister von Hamburg mehrfach mit dem in einem laufenden Steuerverfahren Beschuldigten Warburg-Bankier Olearius traf. Nur Gerichte haben am Ende eine Verjährung der Cum-Ex-Tatbeute der Warburg Bank zum Schaden Hamburgs unterbunden. Scholz forderte damals Olearius auf, ein Schriftstück der Warburg Bank, das der Finanzbehörde damals bereits vorlag, dem damaligen Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher zu übermitteln, von wo aus es erneut mit dessen Anmerkungen in die Finanzverwaltung wanderte. Im engen zeitlichen Zusammenhang mit diesen Treffen änderte die Finanzverwaltung ihre Linie und wollte auf den Einzug der Tatbeute verzichten, sodass das Finanzministerium einschritt, um eine Verjährung zu unterbinden!
Bisher haben es Bundesregierung und Aufsichtsbehörden nicht geschafft, Cum-Ex-ähnliche Gestaltungen endgültig zu unterbinden. Wir brauchen daher einen automatisierten, IT-gestützten Abgleich zwischen Anträgen auf Erstattung von Kapitalertragssteuern und gezahlten Kapitalertragssteuern. Außerdem müssen die Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden der Länder personell befähigt werden, Cum-Ex-Tatbeute einzutreiben.“