Falsche Anreize hinsichtlich wirtschaftlicher Verantwortung, Schwächung des Verbraucherschutzes und der Position der Sparer sowie eine unzureichende Rechtsgrundlage – das sind aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) wichtige Argumente, die gegen den Vorstoß der EU-Kommission zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der Europäischen Union sprechen. Beide Verbände haben nun ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie sich detailliert mit dem Vorstoß der EU-Kommission auseinandersetzen.
„Wir sprechen uns klar gegen das Vorhaben einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone aus. Es widerspricht dem marktwirtschaftlichen Prinzip der Eigenverantwortung, wenn die hiesigen Schutzsysteme für Spareinlagen in anderen Mitgliedsstaaten haften, ganz ohne die Möglichkeit, Risiken kontrollieren zu können“, so BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Die dritte Säule der Bankenunion sei mit der bereits geltenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie vollendet, die auch institutsschützende Systeme wie das der deutschen Genossenschaftsbanken und Sparkassen anerkennt und für ein einheitliches Einlagenschutzniveau in Europa sorgt. Der Gesetzgeber müsse nun dafür sorgen, dass diese Richtlinie auch von allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werde.
„Misstrauen ist ansteckend und kann einen Flächenbrand hervorrufen. Ein stabiles Finanzsystem braucht daher Brandschutzmauern. Deswegen sind wir für den Erhalt der EU-Einlagensicherung in der jetzigen Form und gegen eine Vergemeinschaftung der Systeme“, so Georg Fahrenschon, Präsident des DSGV. „Wer die eigenen Banken und Steuerzahler entlasten will, darf stattdessen nicht die Sicherungsmittel für Sparer in anderen Ländern beanspruchen. Europa darf nicht zur Chiffre für den Griff in die Taschen anderer werden.“
Das Positionspapier von BVR und DSGV stellt alle wichtigen Argumente und Fakten vor, die deutlich gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen in Europa sprechen. So warnen die Verbände vor einer Transferunion, die aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu befürchten ist. Stattdessen solle die politische Union in Europa vorangetrieben werden. Ohne politische Union erscheint die angestrebte Vergemeinschaftung zweifelhaft, die Union würde noch anfälliger für Destabilisierungen und ernste Konflikte. Auch stellt die erwogene Vergemeinschaftung einen Eingriff in die Kunde-Bank-Beziehung dar, denn es könnte eine Haftungskaskade ausgelöst werden, die letztlich zu Lasten der Sicherungsmittel für Einleger und Sparer endet.
Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass die Vergemeinschaftung für ganz Europa gefährliche Fehlanreize setzt. Für die einzelnen Volkswirtschaften besteht keine Motivation, sich zu verbessern, wohl wissend, dass sie im schlimmsten Fall auf die Mittel der zentralen Einlagensicherung zugreifen können. Auch ignorieren die Kommissionsvorschläge die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Risikoprofile der in Europa tätigen Banken, so dass regionale Institute mit denselben Maßstäben gemessen werden wie globale systemrelevante Banken. Institutsschützende Systeme und jegliche Art präventiver Maßnahmen werden in die Überlegungen der EU-Kommission an keiner Stelle mit einbezogen.
BVR und DSGV unterstützen uneingeschränkt die vom Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, der Deutschen Bundesbank und dem Sachverständigenrat geäußerte Kritik an den Plänen für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU und sprechen sich für den Erhalt der bestehenden Sicherungssysteme aus.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Deutscher Sparkassen- und Giroverband