Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht

31 Oktober 2019
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute die erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht. Die NRA ist ein Kernelement des risikobasierten Ansatzes der Financial Action Task Force (FATF) sowie der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Sie analysiert die Stärken und Schwächen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland und trägt dazu bei, das nationale Risikobewusstsein weiter zu schärfen.

Die NRA liefert der BaFin und den Verpflichteten, also insbesondere den von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen, wichtige Hinweise zu länder-, produkt- und sektorspezifischen Risiken für deren eigene Analysen. So spannt die NRA den Bogen zwischen der Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (SNRA), die den europäischen Binnenmarkt in den Blick nimmt, und der institutsspezifischen Risikoanalyse der Verpflichteten.

An der NRA waren seit Ende 2017 unter Federführung des BMF 35 Bundes- und Landesbehörden beteiligt. Dazu zählten insbesondere die Bundesregierung, Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, die Generalzolldirektion und Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus hat das BMF auch Vertreter aus dem Finanz- und Nicht-Finanzsektor eingebunden. Die Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin unterstützte maßgeblich die Arbeiten des BMF und leitete unter anderem die für die mit der Analyse des Finanzmarktes zuständige Arbeitsgruppe. Sie verfasste zudem einen eigenen Fachartikel zur Nationalen Risikoanalyse.

„Es ist wichtig, den Verpflichteten eine Unterstützung bieten zu können. Wir erwarten, dass sie die für sie jeweils relevanten Aspekte auch entsprechend berücksichtigen“, sagt Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung. (siehe Photo, copyright Bernd Roselieb)

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