Die BaFin übernimmt mit dem „Rundschreiben 3/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ einschlägige Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zum 1. Januar 2021 in ihre Verwaltungspraxis. Konkret übernimmt die BaFin die EBA-Leitlinien 2016/07 mit Ausnahme der Absätze 25 und 26 sowie die EBA-Leitlinien 2017/16 in vollem Umfang. PD (Probabilities of Default – Ausfallswahrscheinlichkeiten) und LGD (Loss-Given Default – Verlustquote bei Ausfall) sind Risikoparameter im auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings Based Approach – IRBA) zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko.
BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition und Schätzung von Risikoparametern
16 April 2019