Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.
Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen
Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement bei Großkrediten denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung.
Zudem wird das Meldewesen für Millionenkredite zum 1. Januar 2019 wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet die angepasste Verordnung auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich ergänzt.
BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab
29 Dezember 2017