Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Für die Unternehmen in Deutschland ist das eine gute Nachricht. Sie sind nun besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene, verbuchte und bereits längst reinvestierte Zahlungen auch noch Jahre später an Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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