AIF-Regulierung mit unerwünschten Nebenwirkungen

13 Oktober 2014

Ein Vierteljahr nach dem Beginn der uneingeschränkten Gültigkeit des KAGB für Alternative Investment Funds (AIF) stellt DEXTRO Ratings eine unerwünschte Nebenwirkung der Regulierung fest: Risikobehaftete Produkte, die nicht dem KAGB unterliegen, sind erkennbar auf dem Vormarsch.

Lange Bearbeitungszeiten durch die BaFin und eine allgemeine Verunsicherung über die Zulassungsbedingungen, aber auch die sich bietende Möglichkeit zum Unterlaufen der Regulierung, haben nach Informationen von DextroRatings zu einer Zunahme von Produkten geführt, die nicht dem KAGB unterliegen. Darunter fallen vor allem Direktinvestments, Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen, Genussrechte, Stille Beteiligungen und Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen. Nach einer Umfrage von Dextroplanen Emissionshäuser für das zweiten Halbjahr 2014 derartige Emissionen im Volumen von 106,8 Millionen Euro o bzw. haben diese Vorhaben bereits umgesetzt. Die nicht von der Regulierung erfassten Produktvorhaben machen damit immerhin knapp vier Prozent der gesamten Emissionspläne bei AIF-Publikumsfonds (2.696 Millionen Euro.) für das zweite Halbjahr 2014 aus.

Seit Anfang 2013, als das Inkrafttreten des KAGB zur Jahresmitte seine Schatten vorauswarf, verzeichnet DextroRatings eine spürbare Zunahme dieser Produkte. Ohne Berücksichtigung der Direktinvestments (insb. Containerinvestments) weist das DextroAnalyse Portal bei Produkten außerhalb des KAGB ein derzeit in Platzierung befindliches Emissionsvolumen von rund 130 Millionen Euro.

Quelle: Dextro Ratings
Weitere Informationen unter www.dextrogroup.de

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