12. Sanktionspaket gegen Russland

21 Dezember 2023
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Die Kommission begrüßt die Annahme des 12. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Dabei geht es hauptsächlich darum, zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote gegen Russland zu verhängen, gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen und Schlupflöcher zu schließen. Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa –, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden. Darüber hinaus wird mit diesem Paket eine stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und somit eine striktere Durchsetzung der Obergrenze erreicht. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen.

Das 12. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

ERWEITERUNG DER SANKTIONSLISTE

Einfrieren der Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen. Darunter befinden sich Akteure des russischen Militär- und Verteidigungssektors, einschließlich Unternehmen der Militärindustrie und privater Militärunternehmen, sowie Akteure des IT-Sektors und andere wichtige Wirtschaftsakteure. Die Maßnahmen richten sich auch gegen Personen, die für die Abhaltung der jüngsten unrechtmäßigen „Wahlen“ in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten der Ukraine verantwortlich sind, die sich an der erzwungenen „Umerziehung“ ukrainischer Kinder beteiligen oder die Desinformation und Propaganda zugunsten von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verbreiten.

HANDELSMAẞNAHMEN

Einfuhrverbot für russische Diamanten: Einfuhrbeschränkungen für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten). Die vorgeschlagenen Sanktionen sind Teil des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Mrd. EUR pro Jahr zu entziehen. Alle G7-Mitglieder werden spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein direktes Verbot von aus Russland ausgeführten Diamanten umsetzen. Am 1. März 2024 tritt ein Verbot von in Drittländern polierten russischen Diamanten in Kraft, und am 1. September 2024 wird das Verbot auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu erhöhen, wird innerhalb der G7 ein robustes, auf Rückverfolgbarkeit beruhendes Überprüfungs- und Zertifizierungssystem für Rohdiamanten eingerichtet.
Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren: neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland.
Ausfuhrbeschränkungen: zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Mrd. EUR. Im Einzelnen:

*Neue Ausfuhrkontrollen für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck/fortgeschrittene Technologien, die zur weiteren militärischen Schwächung Russlands beitragen sollen und u. a. Chemikalien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), Werkzeugmaschinen und Maschinenteile betreffen.
*Neue Ausfuhrverbote für Industriegüter aus der EU, die den industriellen Sektor Russlands weiter schwächen sollen und u. a. Maschinen und Maschinenteile, Baugüter, verarbeiteten Stahl, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser und Batterien betreffen.
*Aufnahme von 29 juristischen Personen aus Russland und Drittländern in die Liste der Stellen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen (einschließlich in Usbekistan und Singapur registrierter juristischer Personen).
*Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen Ziel ist es, die Kapazitäten der russischen Industrie weiter zu schwächen.

Bei den Beschränkungen im Dienstleistungssektor wurde eng mit den internationalen Partnern, darunter den USA und dem Vereinigten Königreich, zusammengearbeitet.

VERSCHÄRFUNG DER PFLICHTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM EINFRIEREN VON VERMÖGENSWERTEN

*Neues Kriterium für die Aufnahme in die Sanktionsliste: Der Rat hat sich auf ein neues Kriterium geeinigt, nach dem Personen in die Sanktionsliste aufgenommen werden können, die aus der zwangsweisen Übertragung des Eigentums an russischen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus der EU oder der zwangsweisen Übertragung der Verfügungsgewalt über solche Unternehmen Profit ziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand von den Verlusten profitiert, die Unternehmen in der EU erleiden, wenn ihre Tochtergesellschaften zwangsweise in russisches Eigentum übergehen bzw. unter russische Leitung gestellt werden.
*Möglichkeit, verstorbene Personen mit eingefrorenen Vermögenswerten auf der Sanktionsliste zu belassen, um zu verhindern, dass die Maßnahme des Einfrierens der Vermögenswerte untergraben werden könnte.
*Verschärfung der Pflichten für Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten, um Verstöße gegen Sanktionen oder deren Umgehung zu verhindern und aufzudecken.

MAẞNAHMEN IM ENERGIEBEREICH

*Ölpreisobergrenze: Um Russland die Fortsetzung des Kriegs zu erschweren, hat die internationale Koalition der G7+ die Ölpreisobergrenze durch neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung des Verkaufs von Tankschiffen an Drittländer sowie durch detailliertere Nachweisanforderungen gestärkt. Auf diese Weise kann gegen die „Schattenflotte“ vorgegangen werden, mit der Russland den Preisdeckel umgeht. In dieser Hinsicht steht die EU in engem Dialog mit ihren G7-Partnern, um eine Abstimmung der Maßnahmen und künftigen Leitlinien sicherzustellen.
*Neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG), das bei den jährlichen Importen mit über 1 Mrd. EUR zu Buche schlägt, wobei für bestehende Verträge maximal 12 Monate lang eine Bestandsschutzklausel greift.

VERSCHÄRFUNG DER MAẞNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON UMGEHUNGSPRAKTIKEN

*Erweiterung des Durchfuhrverbots durch Russland durch Aufnahme bestimmter wirtschaftlich kritischer Güter in die Liste, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind.
Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen, darunter Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste.
*Einführung einer neuen Meldepflicht, wonach Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 % direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, bestimmte Geldtransfers künftig anzeigen müssen.

WEITERE MAẞNAHMEN

*Einführung einer neuen Ausnahmeregelung für Fälle, in denen die Mitgliedstaaten im öffentlichen Interesse beschließen, einer gelisteten Person Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zu entziehen.
*Einführung einer Ausnahmeregelung, nach der eine neu in die Liste aufgenommene Versicherungsgesellschaft Schadenersatz leisten kann.
*Einführung einer Ausnahmeregelung, die die Veräußerung von Unternehmen in der EU ermöglichen soll, die Eigentum bestimmter gelisteter natürlicher oder juristischer Personen sind.

SONSTIGE MAẞNAHMEN

Vornahme einer technischen Änderung, um die Erbringung von aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs erforderlichen Lotsendiensten zu ermöglichen.

Hintergrund

Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Streitkräfte und den künftigen Wiederaufbau der Ukraine auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Die Sanktionen der EU sind zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, denn sie zielen darauf ab, Russland militärisch und technologisch zu schwächen, das Land von den am weitesten entwickelten Weltmärkten abzuschneiden, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe zu treiben. In dieser Hinsicht dienen die Sanktionen dem übergeordneten Ziel der EU, das darin besteht, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten und nicht einen weiteren festgefahrenen Konflikt zu schüren. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Zudem stellt die EU weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf die Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittstaaten haben.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten. Der ungewöhnliche hohe Anstieg des Handels mit bestimmten Produkten und Ländern beweist eindeutig, dass Russland gezielt versucht, die Sanktionen zu umgehen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O’Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit wichtigen Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Erste konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar. So werden in einigen Ländern Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren eingerichtet. Gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.



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