Angesichts der Lageentwicklung in Lampedusa und des zunehmenden Drucks entlang der verschiedenen Migrationsrouten hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, einen Plan über grundrechtskonforme und mit den internationalen Verpflichtungen der EU vereinbare Sofortmaßnahmen vorgelegt.
* Verstärkung der Unterstützung Italiens durch die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), um die hohe Zahl von Migranten zu bewältigen und die Registrierung von Neuankömmlingen, die Abnahme von Fingerabdrücken, die Befragung und die Weiterleitung an die zuständigen Behörden sicherzustellen. Unterstützung der
*Überstellung von Menschen aus Lampedusa, auch in andere Mitgliedstaaten, die den freiwilligen Solidaritätsmechanismus nutzen, unter besonderer Berücksichtigung von unbegleiteten Minderjährigen und Frauen.
*Intensivierung der Rückkehroperationen durch erneute konzertierte Kontakte zu den wichtigsten Herkunftsländern, nämlich Guinea, Côte d’Ivoire, Senegal und Burkina Faso, um die Zusammenarbeit zu verbessern und die Rückübernahme zu erleichtern, und hierzu vermehrte Unterstützung durch Frontex, auch in Bezug auf Schulungen und Kapazitätsaufbau, um eine rasche Umsetzung der Rückführungen zu gewährleisten.
*Mithilfe bei der Verhinderung von Ausreisen durch den Aufbau operativer Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern zur Bekämpfung des Menschenschmuggels. Geplant sind u. a. eine Arbeitsvereinbarung zwischen Tunesien und Frontex sowie eine Koordinierungs-Taskforce bei Europol, die sich auf die Bekämpfung des Schmuggels entlang der Route nach Tunesien und weiter nach Lampedusa konzentrieren soll.
*Intensivierung der Grenzüberwachung auf See und aus der Luft, unter Mitwirkung von Frontex, und Prüfung von Möglichkeiten zur Ausweitung der Marinemissionen im Mittelmeer. Darüber hinaus sollen die Bereitstellung von Ausrüstung beschleunigt und die Ausbildung der tunesischen Küstenwache und anderer Strafverfolgungsbehörden intensiviert werden.
*Maßnahmen gegen den Einsatz seeuntüchtiger Schiffe und gegen die Lieferketten und Logistik von Schleusern, sowie die Unbrauchbarmachung sichergestellter Boote und Schlauchboote.
*Verstärkte Unterstützung der EUAA bei der Durchführung zügiger Grenzverfahren und beschleunigter Verfahren, einschließlich der Anwendung des Konzepts des sicheren Herkunftsstaats, der Ablehnung von Anträgen als offensichtlich unbegründet, der Verhängung von Einreiseverboten und ihrer Erfassung im Schengener Informationssystem (SIS).
*Verstärkte Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagnen, um vor einer Mittelmeerüberquerung zu warnen, und gleichzeitig weitere Entwicklung von Alternativangeboten wie der Aufnahme aus humanitären Gründen und legaler Einreisewege.
*Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM im Sinne eines ganzheitlichen routenbezogenen Konzepts, um den Schutz entlang der Routen zu gewährleisten und die unterstützte freiwillige Rückkehr aus den Transitländern zu begünstigen.
*Umsetzung der Vereinbarung mit Tunesien und Priorisierung von Maßnahmen mit sofortiger Wirkung, um die derzeitige Situation zu bewältigen und die Auftragsvergabe für neue Projekte im Rahmen der Vereinbarung zu beschleunigen.