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Hinweise zum Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung

04 Dezember 2023
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Art. 6 des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren erweiterte den Katalog der Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG um den Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG). Sie wird definiert als „die Führung eines Kryptowertpapierregisters nach § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) (Kryptowertpapierregisterführung)“. Durch die Erfassung und Untererlaubnisvorbehaltstellung der Kryptowertpapierregisterführung sollen dem Anlegerschutz, insbesondere dem Schutz der Eigentümerstellung und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktions-schutz der Kapitalmärkte bei mittels Distributed Ledger-Technologie (DLT) begebenen elektronischen Wertpapieren und Kryptofondsanteilen, Rechnung getragen werden. Unter dem Eindruck der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat der nationale Gesetzgeber mit der Verabschiedung des eWpG erstmals das deutsche Wertpapierrecht auch außerhalb des Staatssektors für die Emission von elektronischen Wertpapieren, d.h. Wertpapiere ohne physische Urkunde, geöffnet. Die Einführung elektronischer Wertpapiere umfasst dabei wegen der hohen praktischen Bedeutung dieser Form der Refinanzierung zunächst nur elektronische Inhaberschuldverschreibungen (§ 1 eWpG) und elektronische Anteilscheine gemäß § 1 der Verordnung über Kryptofondsanteile (Kryptofondsanteile).
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Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

30 November 2023
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Miteinander verbundene und stabile Energienetze sind das Rückgrat des Energiebinnenmarktes der EU und eine Hauptvoraussetzung für die Umstellung auf saubere Energie. Als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals schlägt die Kommission heute einen Actionsplan vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass unsere Stromnetze effizienter funktionieren und weiter und schneller ausgebaut werden. Die Kommission hat bereits einen unterstützenden Rechtsrahmen für den Ausbau der Stromnetze in ganz Europa geschaffen. In den vollständig integrierten EU-Märkten wird ein modernisiertes Infrastrukturnetz dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in den Genuss kostengünstigerer und saubererer Energie kommen. Der Stromverbrauch in der EU dürfte bis 2030 um rund 60 % steigen.  Mehr…

Bundesbank: Finanzsystem hat Zinswende bisher gut verkraftet

28 November 2023
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Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Bisher hat das deutsche Finanzsystem den Zinsanstieg des vergangenen Jahres gut verkraftet, allerdings sind die Effekte noch nicht vollumfänglich eingetreten. Der Strukturwandel in der Wirtschaft dürfte zudem die Kreditrisiken weiter erhöhen. „Die aktuell gute Gewinnlage ermöglicht es den Instituten, ihr Kapital und damit ihre Resilienz gegenüber negativen Entwicklungen weiter zu stärken“, sagte Claudia Buch, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, anlässlich der Vorstellung des Finanzstabilitätsberichts 2023. Auch in negativen Szenarien sollten die Institute ausreichend kapitalisiert und liquide sein, um Schocks aus eigener Kraft abfedern zu können. Resilienz erfordere zudem Investitionen in die IT-Infrastruktur, um auch gegen Cyberrisiken gewappnet zu sein.
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Joachim Nagel : Geldpolitik nicht zu früh lockern

24 November 2023
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Jose Poblete

Was Weihnachtsplätzchen und Geldpolitik verbindet, erklärte Bundesbankpräsident Joachim Nagel beim European Banking Congress in Frankfurt am Main. Dort warnte er davor, die aktuell straffe Geldpolitik im Euroraum zu früh zu lockern „Modellschätzungen der Bundesbank zeigen, dass die geldpolitische Straffung ihren stärksten Einfluss auf die Konjunktur voraussichtlich bereits 2023 entfalten wird. Für die Inflation wird dies erst 2024 der Fall sein“, sagte er. „Demnach ist ein Großteil des von der restriktiveren Geldpolitik ausgehenden inflationsdämpfenden Effekts noch nicht zum Tragen gekommen. Es ist jedoch notwendig, dass er zum Tragen kommt. Und dies wird nur geschehen, wenn wir ihn wirken lassen.“ Zu früh zu lockern wäre etwa so, als würde man den Ofen ausschalten, bevor die Weihnachtsplätzchen fertig seien. Bemerke man dann, dass die Plätzchen noch nicht durchgebacken sind, müsse man den Ofen wieder aufheizen und am Ende viel mehr Strom verbrauchen, so Nagel weiter. Die Leitzinsen müssten deshalb nun für eine ausreichend lange Zeit auf einem hohen Niveau verbleiben, um die Inflation nachhaltig zu senken. „Eine genaue Vorhersage darüber, wie lang dieser Zeitraum sein wird, ist nicht möglich. Aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass er in absehbarer Zeit endet“, so Nagel. Mehr…

Zugang zu EU-Supercomputern, um Entwicklung künstlicher Intelligenz zu beschleunigen

20 November 2023
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Die Kommission und das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) haben heute im Rahmen der EU-Initiative für KI-Start-ups zugesagt, die Hochleistungsrechenressourcen der EU, die zu den besten der Welt gehören, für europäische Start-ups und KMU, die im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) tätig sind, sowie für die breitere KI-Gemeinschaft zu öffnen bzw. den Zugang dazu auszuweiten. Voraussetzung für die Weiterentwicklung und Skalierbarkeit von KI-Modellen ist der Zugang zu Supercomputern von Weltrang, denn nur so lässt sich das Trainieren und Testen von KI beschleunigen und lassen sich die Trainingszeiten von Monaten oder Jahren auf Wochen verkürzen. Die Erklärung wurde im Zusammenhang mit dem vierten Treffen der KI-Allianz in Madrid abgegeben und folgt auf eine Ankündigung von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023. In enger Zusammenarbeit werden die europäischen Akteure in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Hochleistungsrechnen (HPC) bahnbrechende Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit des Ökosystems der europäischen KI-Branche steigern. Dies wird die Entwicklung der KI beschleunigen und die Europäische Union als führende Kraft im weltweiten Wettbewerb positionieren.
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Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über Leitprinzipien und einen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz

06 November 2023
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Die Kommission begrüßt die heutige Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler im Rahmen des Hiroshima-KI-Prozesses. Diese Prinzipien und der freiwillige Verhaltenskodex werden auf internationaler Ebene die rechtsverbindlichen Vorschriften ergänzen, mit denen sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU derzeit im Rahmen der KI-Verordnung der EU abschließend befassen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gehörte zu denjenigen, die sich der vom japanischen G7-Vorsitz 2023 herausgegebenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 anschlossen. Mehr…

EU-Fahrplan für vorrangige Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels

01 November 2023
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Die Kommission nimmt einen EU-Fahrplan für eine verstärkte Bekämpfung des Drogenhandels und krimineller Netze an, der auf den bisher vorgelegten legislativen und operativen Initiativen aufbaut. Der Drogenhandel zählt zu den größten Sicherheitsbedrohungen, denen die EU heute gegenübersteht. Die in der EU beschlagnahmte Menge an Kokain hat Rekordwerte erreicht – allein im Jahr 2021 wurden 303 Tonnen sichergestellt. Die Aktivitäten krimineller Netze sind umfangreicher und komplexer geworden und zunehmend durch die Anwendung von Gewalt geprägt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels ist für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner eine Priorität. Da die Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen, gemeinsam angegangen werden müssen, schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die im Fahrplan dargelegten vorrangigen Maßnahmen sowie die mittel- bis langfristigen Maßnahmen uneingeschränkt zu billigen. Mehr…

Spezialfonds: Hohe Erträge, strengere Anforderungen

30 Oktober 2023
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Dr. Torsten Kelp

Spezialfonds sind für viele Geldhäuser eine wichtige Ertragsquelle. Doch sind sie auch ausreichend vor den Risiken geschützt? Die deutsche Bankenaufsicht hat nun klargemacht, was sie von den Instituten erwartet. Die Unternehmen müssen diese Anforderungen bis Ende dieses Jahres umsetzen. Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank hatten im Januar und im Juni 2023 in zwei Mitteilungen an die Deutsche Kreditwirtschaft und den Bundesverband der Investmentfonds ihre strengeren Anforderungen an das Risikomanagement der Institute deutlich gemacht. Diese gelten insbesondere für Investitionen in Ein-Anleger-Fonds, eine häufige Form von Spezialfonds (siehe Infokasten). Die Institute haben bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, diese zu erfüllen. Ursprünglich sollte die Frist bereits im Oktober enden. Mehr…

Projekt Atlas untersucht die ökonomische Bedeutung von Kryptoassets und Decentralised Finance

18 Oktober 2023
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Die BIZ, De Nederlandsche Bank und die Deutsche Bundesbank entwickeln eine Datenplattform, die das Potenzial hat, die makroökonomische Bedeutung von Kryptoasset-Märkten und Decentralised Finance (DeFi) zu beleuchten. Projekt Atlas verbindet sogenannte On- und Off-Chain-Informationen und schafft so einen mehrschichtigen Ansatz für die Überprüfung von Daten und die Erstellung von Statistiken für Zentralbanken. Die erste entwickelte Machbarkeitsstudie betrachtet internationale Ströme von Kryptoassets. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und ihre Partnerzentralbanken im Eurosystem haben eine Machbarkeitsstudie entwickelt, um die makroökonomische Relevanz von Kryptoasset-Märkten und DeFi zu untersuchen. Mehr…

Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien

06 Oktober 2023
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Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben. Dabei sendet die Kommission zunächst ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall haben 24 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von vier EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Mobilität und Verkehr, öffentliche Gesundheit sowie Umwelt mitgeteilt. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Mehr…